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Die Clösterliche Disciplin in kurtzem Begriff auss den Regeln, und Geistlichen Lehren der H.H. Vättern / in Lateinischer Sprach zusammen gezogen durch R.P. Amandum Krenner von Lambach, Ord. S. Benedicti jetzund aber in Teütscher vorgestellt von R.P. Henrico Hegner Priestern dess Hochlöbl. Gottshauss Wettingen, dess exempten Cistertienser-Ordens, der zeit Beichtigern dess Hochwürdigen Gottshauss Magdenaw
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264 Die klösterliche Dlstl'plltt.

Vnd besser unden erinneret er den Abbten:

(-)Derohalben solle der Abbt grosseSorg haben/daß nichts an ihnen denKrancknen versaumbt werde, vonwelchen ? Der Abbt aber soll grossenFleiß haben/ auff daß die Krancke vondem Kellner/ oder Abmartern nichtverwahrloset werden/dann allcs/wasvon den Jüngern versaumbt wtrd/daswird ihm zugemessen.

Wie muß dann der Krancken, Pfleger oderDiener beschaffen seyn ? («) Die Sorg Überdie Krancke solle einem gesunden Massder eines frommen Wandels ist/über-geben werden/der für sie die Sorg ha-ben könne / und mit grossem Fleiß ih-nen die Hülff erzeige/welche deroselbenSchwachheit erforderet.

Was für Spritz aber solle man den Kranckengeben ? ) Den Krancken solle manbessere/und zartere Speisen zurichten/und geben/so lang biß sie ihre Gesund-heit wieder erlangen: Und in demedie Krancke zartiglicher underhaltenwerden/sollen die Gesunde sich darab

nicht