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iie Landesherrlichkeit, und-in die uralte Spruch«O Vertrage können angesehen werden.
Dessen ungeachtet liessen sich Seine Hochfürst-liche Gnaden vermög einer Beyspiellosen Güteund einer wahren landesväterlichen Milde, so weitzu uns herab , daß Höchstselbe aus dem Hochw.Wtel eigne Kommiffarien ernannten, welche^Ue Vorstellungen genau untersuchen, von unsernMchüffen mündlich das Anliegen des Landesvernehmen, von ihnen Erbauung anhören, undist hinwieder erbauen sollten; alles aus dieser Ab-W, um ja nichts zu unterlassen, was dienlichM, das ganze Geschäft gütlich beylegen, undMn solchen Schluß fassen zu können, welcher dieMacht, und das gute Benehmen zwischen StiftLand auf immerwährende Zeiten gründen sollte.Wr Schluß soll bereits von unserm gnädigstenFirsten und einem Hochw. Kapitel abgefasset seyn,sich uns selber in der nächst zuhaltenden Gemein-kn öffentlich bekannt gemacht werden.
Mär dörffen wir aber, und was könnenverwarten? — Doch gewiß nicht, daß uns alleArtikel, welche unsere Lands - Ausschüsse ge->Bnielt und eingegeben haben , werden zugestan-werden. Denn, liebe Mitlandleute ! wiren es aufrichtig bekennen ; wir haben unsder ersten Hitze und von den Umständen derM zu weit verleiten lassen. Ein grosser TheilE gutmüthigen Volkes ließ sich von einigen^chrausenden Röpfen irre führen; dörre keinebessere Vorstellungen mehr an ; wollte viel-er Gesetze vorschreiben , als seine Beschwerdeeine anständige Weise eingeben; wollte Neue-kWn abgrschaft wissen, und verlangte dafür,i»ss»st Mn die gcvstkn Neuerunge» einführe» solle.