Sie hätten Art. 12. von dem Armen -- Leuten-^ Haiiß zu Bruggen gar keine Meldung machen sollen;
^ damit das Fürstl. Stift aus gerechten! Unwillennicht dazu verteilet würde, daß es dem Landesiin kleinlichtes dazu gelegtes Capital heraus,werfe, da es die Zinse davor — ja mehr als dieZinse schon längstens empfangen hat; und daß es> also dem Lande in Zukunft allein könnte über-' lassen werden, seine Arme zu erhalten. *)
^ Sie hatten von besserer Einrichtung der' Schulen ganz schweigen sollen — wenigstens bS, N sie nicht dasjenige würden entschuldiget haben,
! As vor >0 "Jahren geschehen ist; wo eine seist.
- liche Obrigkeit sich alle erdenkliche Mühe gab, diel tundschlilen zu verbessern, und den Unterrichtder Kinder zu erleichtern — aber endlich mit1 Sch — nachgeben, und zurück weichen mußte.
, Sie hätten von Sponsalten, Dispensen, und; Adern geistlichen Dingen gar nicht reden sollen,t sts könnte leicht geschehen, daß ihnen Jemandl A Ernste zurufte: Schuster ! bleib beym Leist!1 Sie hätten ihre Unwissenheit nicht so öffentlichA den Lag geben sollen, wie z. V. Art. so.
1 l 2 m Jahr 16m. bekennten die Deputierten aus den Gemein.
dmTablat, Lberberg, Wittenbach, Goldach, Mvrschw-il,
,, Waldkjrch, Muohlen . Summcry, Gaisserwald, Strnben-» Berg, Hütlenschweil rc: bah dem Fürst allem alsj randsherr ohne Zuthun der Untarthanen die Admminra.ke Um und Verwaltung des Giechenbanses, auch Pstegers! sezen, und zu enksczen, und von leiden Rechnuna eil»» !» nehmen gebühre. Wie darf also hier daß Land Rech-
e- nun,, fordern? Was im Jahr >716 geschehen, kann dem
!k Stift njcht nachkheiliq seyn , weil es damals Ausser!»»!)u d>ar, und keine rechtmäßige Obrigkeit das St. Gallischeit !ü„d regiecch; auch alles, was indessen geschehen, nach
h ^r Zurükkehr des Fürsten und Kapitels für ntchttK
«llärt würde.