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der Heil. Iddä.
confirmirt worden. Hernach Anno 1617.har Pabst Paulus V. dieselbige mir hie-unden verzeichnnem Maß begnadet.
Ob gleichwohl nun diese Bruderschafftso wohl den Lebendigen als Verjiorbuenzu gutem angesehen ist / so ist dannoch ihrfurnehmstes Zntenr / daß den Abgestorb,nen viel Gutes nachgethan werde. Sher ( neben den Heil. Messen vnd Ge-ben/ welche in den Starulen vorgeschrie-ben seynd) alle Jahr ein ansehenlicheSZahrzeit mit zwey gesungnen Aempkeren/vielen Messen / Vigill / Opffer/Predig/vnd anderen Begcingnussen / auff denMontag nach Marrä Geburch/gehalten/vnd den lieben Armen/aus der Bruder-schafft Einkommen/ ein mcrckliches All-mufen geben wird. Über das/ so last dieBruderschafft durch einen gewissen Prie,ster/ für alle lebendige vnd todte Brudervnd Schwösteren/ wöchentlich «in Heil.Meß lesen. In gleicher Meynung wirdalle Monat ein Jahrzeir gehalten mit 4.Messen ; Vnd diß ist neben anderen einVrsach / warumb Die Stamm verord«G 1 nm/