if4 Bruderfchafft _
nfti / daß von den «ermöglichen Perssh-aen / die in diese Bruderschafft eintret-ten / ein Gulden abgenommen« werde.Was von vnvermöglichrn/so wohl Geist-ais Weltlichen Persohnen zu nehmenßye/ hat sie der Discretisn derPstegerwüberlassen.
KurtzerInnbalt/
Der Statuten dieser
Brudrrfchafft.
Ollen r. Wann sie eingeschrieben
werden/ ein Meß lesen/ vnd(w»! möglich ) ein Gulden geben. r. AlleMonat für Lebendige vnd Tsdte dieserBruderschafft ein Meß leftn. 5. Für! /ede Priester/so aus dieser Bruderschafftabsterben /em Meß lesen/ /ederer andererVerstorbner aber im l^cmenw einerMeß eingedenck seyn. 4. AmBr-Mr.
schafft-