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Das Zehnt-Recht der Pfarrherren gegen den Einbruch jakobinischer Parthengänger / vertheidiget von Friedle Wahrsager dem Jüngern [Johann Georg Dudli]
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27
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bedungenen Lohn die Hälfte ab; er wird sei-ne Dienste mit dem halben, wie mit den, gan-zen stöhn thun können: aber was wird ge-schehen ? Deine offenbahre Ungerechtigkeit wirdausgepstffen werden und dli wirst keinen oderkeinen wackern Rnecht mehr bekommen- Manredt jetzt von dem, was die christlichen Ge-meinden den Pfarrhecren schuldig sind: erstlicheine standmässtge Verpflegung, standmä s«sitz, nicht iskauorisch, wie der harte Pfennig-furer seinem Rieshackcr giebt, zweitens istman schuldig, das uralte durch göttliche, undmenschliche Gesagt erworbene Eigenthum desZehnt-Rechts, wie jedes andere Eigenthum, umverletzt;» respcktiren: und das von Rechtensund Bestens wegen was lachest du?Iskar. Daß du einen Pfaffen - Mangel wit-terest Ists diesem eine Ehre, wcun sie nichtmehr dienen wollen, sobald ihre Besoldunggeschmälert.'wird? P e t. wer sagt dieß? Un-sere Geistliche werden ihrem Beruf getreu biet'den. Aber wenn es den Jakobinern gelingenkönnte, daß im ganzen Lande keine andere,als solche Pfründen waren, welche kaum fürdie äusserste Noth nur den Un erhalt gebeten,was würde für die Zukunft zu gewarten seyn?welcher Vater würde seinen Sohn wollen stu-dieren lassen und etwa 2020 fl aufopfern, da-ZU mit er aus ihm einen geistlichen Bettler Ma-chete? welcher Jüngling, wenn er einen Ropfhat wird ^hn bis zwölf Iabre studieren, undsein ganzes väterliches ErbU)«l daran ycdenWollen, um einen Stand zu wählen, der nebst