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Das Zehnt-Recht der Pfarrherren gegen den Einbruch jakobinischer Parthengänger / vertheidiget von Friedle Wahrsager dem Jüngern [Johann Georg Dudli]
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30
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Grundsatz aller Grundsätzen, der unwandelbar»Grund aller Gesäßen und Reformen ist die Ge-rechtigkeit: was neben dieses Fundament gebauetwird, kann weder Segen noch Dauer haben.Und grad da habt ihr so gepfuschet, daß Stein-träger, und Merrlbuben euren Böcken mit derLaterne zündeten. Ihr wagtet Eingriffe in dielandesherrliche Rechte, und in das Eigenthum.Unsere zwölfjährige Katechismusschüler konnteneuch belehren, daß des Nächsten Gut begehreneine höllwürdige Dieberey sey. Welche Blind-heit ! Auf dem Weg der Ungerechtigkeit dasGlück und die Rechte des Volks herbeyführenwollen? Wenn eure Augen gesund waren, wiekonnte euch dieser buckelte Gedanken anwand-ten, die Landsverfassung zu beschneiden, zu ver,bessern, zu verflicken? Wie konntet ihr so blindseyn, eine Verfassung zu lmßkennen, welche nichtmir die glücklichste, sondern für dieses Volkunentbehrlich ist, welche, wenn man sie nichthätte, kaufen müßte? Eben so das Eigenthumdes Zehnt-Rechts: wenn ihr dessen Heilig- undUnverletzbarkeit aus den Grundsätzen der christ-lichen Weisheit heraus zu buchstabiren nicht imStaude wäret: so hätten euch wenigstens dieRegien einer weltlichen Politick, und Staats-Kiughkil leiten sollen, wenn ihr davon nur et-welche Abschniße von einem Kesselssicker ent-lehnt hättet. Wenn Pfarrpfrnnden dem Landeunentbehrlich sind; so fordert das Landes-Befte, daß selbe auf unveräußerlichen Zehntenoder Grundzinsen beruhen. Der Bauer schick,te seinen neuen Haglohner, seinen Haberacker