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Gütlicher Vertrag des Fürstlichen Stifts St. Gallen mit desselbigen Angehörigen, und Gottshaus-Leuten der alten Landschaft aufgericht, und angenommen den 23. Wintermonat 1795
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nehmen, baß gedachte Unsere landesherrliche Erklärung nur ^mehrere Volks Unruhen, und Unzufriedenheit erzeuget.

Dahero, um zu Wiederherstellung des Friedens, und derRuhe nichts unversucht zu lassen, haben Wir mit den erstenAusschüßen des Landes, eine nochmalige Unterredung in eigenerPerson veranstaltet, und Uns zu Handen unsrer lieben Gotts-Hausleuten zu folgenden Verwilligungen emverstarrden , die Wie !ihnen schriftlich zugestellt. Da nun die ersten AusschnßrUns hinterbracht, daß nicht nur die sämtliche Volks Aus-schütze, die vertragenen Punkten dankbarest anerkennen; sondernauch das Volk begierde, in einer Landsgemeinde seine gute Ge-sinnungen öffentlich zu bezeugen: worüber Wir bewegt, eineLandesgemeinde in Gnaden bewilliget. Welche sodann den 2z.K» Od

November in Gossau ruhig und ordentlich versammelt, in Uns-rer Gegenwart alle vertragene Punkten, mit einem einhelligenSchluß begnehmiget, und als wohlthätige, landesväterliche Gna-den anerkennt. Dahero haben Wir selbe in ein förmlichesInstrument verfassen lassen, und lauten vonWort zu Wort, wie folget.

r. und