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scheinen, (die weit entlegene tveniqistetlichmahl des Jahrs,) und an ge-dachtem Tag des gewöhnlichen Cön-venrs, so viel es möglich, beichten undcommuniciren, uin sich , oder die ver-storbene Mitglieder des vollkommenenAblaß theilhaftig zu machen.
Aus eben dieser Ursach sollen sie öf-ters beichten und coinmuniciren an denhohen Festen Christi, Mariä, und derheiligen Apostlen, rc. An welchen Lä-gen, und sonst öfters näch ihrem Be-lieben sie erwecken können jene Tugends-Üebungen, so sonderbar zu einem gu-ten Todt gehören, und gegen der letztdieses Büchleins zu finden seynd.
z. Sollen sie, so viel es ihre Ge-schäft zulassen, dem Hoch-Ambt amLitular-oder Haupt-Fest fleißig bey-wohnen ; die aber verhindert scynd ,mögen nach Antrieb eigner Andachtwas betten, oder sonst was guts ver-richten.
4. Wann jemand aus dieser Bru-derschaft verstorben, solle solches dem
Vor-