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Vorsteher der Bruderschaft ange^sgetwerden» damit des abgelochten Seelverkündet, das gewöhnliche Gebetr fürsolche verrichtet, und die Heil. Ablaßjhr mögen geschencker werden.
5. Alle und jede aus dieser Bruder-schaft sollen fleißige Sorg tragen, da-mit keines aus denen einverleibten Mit-gliedern in ihrem Haust, oder Nach-barschaft, oder anderwärts, wann ih-nen die Todts-Gefahr bekannt, ohneHeil. Sakrament der Beicht und Com-munion, und letzten Oelung von die-sem Leben absterbe.
6. Weilen bey dieser Bruderschaftin denen gewöhnlichen Monatlichen Zu-sammenkünften ein und andere andäch-tige Gcsäng. r von dem versammletenVolck gesungen werden, als werdenalle sich befleißen, den Thon oder Me-lodey dieser Gcsänger ;u lehrnen, undsowohl im Betten als Singen, em or-dentliche Weiß haben, wie es in die-sem Bruderschaft-Büchlein angezei-get wird.
7. End-