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Christliche Catholische Lehr, für die christliche Jugend / zusammen gezogen von R.P. Geraldo Wieland, Conventualen dess Fürstl. Gottshauss St. Gallen
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54
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24 Vom ankern Hanptsiuck. ^

-einen ledig sprechen/es seye dann ihm von !Hermen ernst.

zo. Was ist einer schuldig rn beichten?Anrw. Alle Todtsnnden. Die läßliche !Sund.Beicht ist nützlich/ aber nicht noch» ,»endig.

zi. Wann aber einer etwas wissent-lich verschweigt?

Ant. So thut er ckn grosse Sünd/vnvgilt die Beicht nichts. Ein solcher mussauch alle Sünden wieder beichten / dir erdarzwischeir gethan ; Was aber einer nichtweiß / oder vergißt/ das wird auch mit den ^gebeichteten fünden nachgelassen« Dochwann es ihMwieder einfällt/ soll er es Mder nächsten Beicht anbringen,zr. Wann einer recht Rew vnd Leyd hak/vnd recht beichtet / ist er versichert/dassihme alle Sünd verjiegen seyn?

Ant. Ja/wann nur die Büß recht ist»

Z;. Muß/vnd soll einer nicht mehr awdie alten Sünden drucken?

Amw. Daß einer ihme darumb fürchte/ ^-leinmüthig werde / vnd zweiffle/ob sie ihme !nachgelassen/soll einer nicht mehr dran ge. >