Buch 
Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen; oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einem Zusatz von dem Heiligen Maryrer Fideli, und der Feyrlichen Enthebung des Seeligen Bruder Clausen, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen, und Seeligen / <<seu>> Paradisus Sanctorum Helvetiae florum zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
Seite
376
JPEG-Download
 

I.

D-r Sttl.BrndcrNi,cloin nnVcrk.indcrvorstrhen.der Glau-bens > Ir-rung.

Von dem seeligen Bruder Clausen /

alt / bezeuget / bey 4. Jahren seye ih-me under dem essen ein Bein von-Fleisch / so in Rüben gesotten gewesen/rn dem Hals kommen / und darinn al-so versteckt bliben / daß er es wederhindersich / noch für sich bringen mögen.Darum er grosse Angst gelitten / undbey 14. Tagen / weder essen / trinckennoch schlaffen mögen. In solcher Nothhab er ihme fürgenommen zu deß B.Clausen Grab zmvandlen/ und so balder dlses verrichtet / seye ihm das Beinin der nachfolgenden Nacht aus demHals kommen / daß er nicht wisse wiesolches geschehen.

16. VarbaraFuchsin bey 4O.Iahr alt/bezeuget / ihr wäre vor 8. Jahren eingrosser Schaden an einem Schenckel be-gegnet / darum sie 19. Wochen lang zuBeth ligen müssen / und niemand ver-meint / daß sie widerum auf die Füßkommen wurde. Als aber sie sich zuB. Clausen Grab verheißen / habe esangefangen sich zubessern / also daß sieaus dem Beth an zweyen Krücken ge-hen / und biß zu B. Clausen Grabwandlen mögen; allda nach dem sieGOtt den HErren/ Mariam GOttesMutter / und V. Clausen angeruffen /seye die Sach so gut worden / daß sieohne Krücken wider heim gehen mögen/darauf sie bald widerum erstarcket.

17. Wolssgang Heyman bey dreys-sig Jahren alt / bezeuget / er seye vor16. Jahren von dem Holtztragenerbro-chen / da hab man ihme gerathen / daßer sich mit einem Wachsopffer zu deß

B. Clausen Grab verspreche/ daßhaabe er gethan / und in der Nacht da eres verheißen / sey er gesund worden /also daß er deß Schadens nicht mehr em-pfunden. Hab also die Fahrt mit ei-nem halben pfund Wachs verrichtet»Dergleichen Exempel ein grosse vile er-zehlt / und bewisen werden könnte.

18. Anna Hentzlin bey 56. Jahren.alt/ bezeuget vor 26. Jahren / als ih-rem halb Jährigen Sohn ein offnerSchaden an einem Schenckelein begeg-net / und deß Wunyartzets Kunst garnichts helffen wollen / habe sie darKind zu deß B. Clausen Grab getra-gen / und sey ihme der Schaden / denman zuvor meißlen müssen / noch ftl-.bigen Tags zugeheylet.

19. Barbara am Stalden ob 40.Jahr alt / bezeuget / wie sie vor 24.Jahren ihrer abgestorbnen SchwesterSohn Casparn Huber / so damahlen

20. Wochen alt / zu pflegen angenom-men / und samt einer Magd das Kindzu Nacht verwahrloset / also daß sienichts anders vermeint / dann es wä-re ertruckt / und todt/ das Kind auchfast bey einer Stund lang kein Zeichendeß Lebens mehr geben/ und einer e-lenden Gestalt gewesen : Als sie aberdas Kmd zu deß B. Clausen Grab ver-heißen / seye es widerum lebendig/undgesund worden / lebe auch noch/ rc.Mehre Miracul so dato geschehe»

seynd / find der günstig Leser beyseinem Grab zu Sachs-len bericht. '

ninerckiliig.

^WOlgendes. ist in besserem neu aufgelegten Wcrck in dem Leben desseeligen Nicolaus beygesetzet worden / welches der Verleger von demberühmten Werckleindes?. Lenno von StanßProvincial desCapuciner-Ordens hcrauß gezogen / so Ermclter?. k. ?. üeaao bey lctster Ent-hebung disercs Wunder- Sterns des secl- Br. Clausen nit nur aus denenbewcrtesten Authoren/ sonderen auch aus den ^rcln vi, Löbl.Eydtgnoßschafftselbst zusammen getragen/ und wie Er in seiner Vorred anmcrckct/ zu Er-kantnuß unserer Sünden/ zum starcken Antrib wahre Büß zu würcken/zu Vcrabscheuung der Irrthum/ und falschen Lehren / zu Bekräffttgung/ undStarckung in dem wahren allein seelig-machenden Glauben/mit Erlaubnuß/und Guthclssung der Oberen an das Tag-Liecht gegeben Anno r7zr.

Daß zu Zeiten GOtt durch neu-entstandene Himmels - Liechter zukünff-tige Straffen der Welt bedeuthen wol-len/ ist ungezweiflet/ ja es seynd sol-che Zeichen ein sondere Zeugnuß derGöttlichen Güte / weilen sie durch sol-che gewaknet /- damit sie durch Besse-

rung deß Lebens solchen Straffen sichentziehen thäten / wie klar der Pro-phet uns anzeiget: ptsl. 5:>. Du hastden jenigen ein Zeichen geben / diedich sörchten / auf daß sie vor den»Angesicht des Bogens fliehen. Aufdaß deine Geliebte erlöset werden»

Undex