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^r588. Es werden auch die ^u- und gehört ha'tten / fleißig / und auf-^-arische Mir aculnacher Nom verlangt richtig zuvcrzeichnen / zu bestimmtenmit dem Sigill/ und Underschreibung Lag vor Geist rund Weltlichen Rich-eines d^orgrü. teren zu Garnen zu erscheinen / und
solches endlich abzulegen. Es wurde auchDarauf 1590. nacher Rom ge- under währender Tag-Satzung nachersandt mehr gemeldter Obrister Lußi / Sachslen ein Solemne Proceßion ange-welcher gnädige ^uäientz gehabt: Es stelt/beywelcherHochgemelteHr.Depu-wurde begehrt/ daß man ein gericht- tierte / samt einem grossen Zulauffvonlichen Proceß über das Leben/und Geistlichen / und Weltlichen/mit auf-Wunderzeichen des seeligen Bruder ferbaulicher Andacht erschinen / den lie-Clausen Formieren solte / welches auch bcn GOtt zu bitten / daß zu seiner Glosim nachfolgenden Jahr geschehen/ wie ry/ und Vermehrung der Ehr seines sofolget. grossen Dieners Nicolai-das Geschähst
^ . Ku einem erwünschten End gelangete /
Herr Renward CysaL Stattschrei- nach vollbrachtem Gottö - Dienst seyndber zu Lucern thut den Proceß beschreib gcmelte Herren widerum auf Sarne»ben / dem er als ein gefchworner No-- mit schönster Ordnung gangen / habentarius hat beygewohnt / aus welchem sich auf das Rath-Hauß begeben / undich folgendes gezogen. Weilen die Ca- nach deß Herren Nunrij ^pottolicitholische Eydtgnossen in Vergangenen Gutbefinden zu Richteren ernambset inZeiten durch widerholtes Begehren an vorstehendem Proceß folgende,dem Römischen Hoof um die Seeligr
oder Heiligsprechung deß seeligen Bru- Den Hochwürdigen Herren Peteeder Llausen theils durch Schreiben / Lemberger der Löblichen Gestüffr beytheils durch Gsandtschafften tollicmer- St.Lcovegari zu Lucern Probsten. Dentcn/und aber brßhero zu ihrem verlangte Wohl> Ehrwürdigen Herren Pater Ja-Ach! nicht gelanget / damit es nicht das cob Cruser der Löblichen Lockrer MtnAnsehen hatte/als ob sie wegen vilfältigö IkeÄor zu Lucern mit gemelten HerrenVeschwarden / und Arbeithen erlägen / Stattschreiber Cysat Apostolischen No-oder ihr Begirden erkaltet/ oder,auch tari. Denen beygesetzt worden ausder vilfältige Aufschub sie verdrüßig ge- der Wohl-Lhrwürdigen Priesterschafftmacht hätte / haben die Herren Borge- Herr Andreas Bär der4. Waldstätt Ca-setzte deß Löblichen Cantons Underwal- pitelS Sextari/ undPfarrherr zu Stanß.den ob / uny nid dem Wald aus Ein- Herr Martin Bentz Pfarrherr zu Sar-rathen deß Hochwürdigsten Herren Her, nen. Herr Georgiuö von Aha Pfarr-ren OÄavg pgravicini ^lexancirmi- Herr zu Sachslen. Herr Hteronymusscben Bischoff/ und der Römischen Kir- Holl Pfarrherr zu Kerns. Wie auchchen Cardinal/ auch deß Apostolischen aus den vornehmsten Vorgesetzten deßStuhls zu den Catholischen Eydtgnoft Lands / als ( 1 *.) Herr Johannes Ro-sen Legatens für gut befunden Löbliche sacher / Herr Marquard Jmfeld beydeCatholische Orth zu erbitten / daß ih- Landammaun ob dem Wald. Herrnen belieben wolle zu Garnen in Under- Ritter Melchior Lußr Landammann nidwalden ein allgemeine Tag-Satzung an- dem W'ald. Her: Caspar Geprg / undzustellen / sich sämmtlich zu berathschlag Herr Conrad Würtz beyde Statthalter,gen / wie / und auf was Weiß das Herr Wolfgang Schvnenbüell / undMerck der Osuonrarion kräfftig könte Herr Wolfgang Würtz beyde Raths-fortgesetzt / und was man so effrig schon Herren. Herr Balthasar Rorrer / undlangezeit verlangte/ erhalten werden. Herr Conrad Schmid beyde Seckel-
^ H^rr Johann Azarias von
Auf solches Anhalten der Herren Flue Landschreiber / nnd Herr Wolf-von Underwalven haben die Catholische gang Britschgi Landweibel. Es wuc-Orth / die mit ihnen gleicher Begirden den von Hochgemuten Herren die schonwaren / ihre hohe Deputierte nacher versammlete Zeugen erstlich mit einan-Garnen abgesandt / allwo einhellig be- der zusammen beruften / denen Herrschlössen / einen Lolcmnen / und Landammann ein kurtze / und krässtigerbe-vischen Proceß anzusteüö mit Rath / Anred gethan mit Vermeidung der Ur-undGenehmhaltungHochgemelten Her- fach ihrer anhero Beruffung / auch näch-tens Nunrij : Es wurden auch die truckentlicher Erinnerung ihrer PflichtWohl - Ehrwürdige Pfarrherren deß und Schuldigkeit / wurde auch von ih-Lands ersuchet / daß sie von der Can- neu durch gemelten Herren mitlest deßtzel ihren undergebnen Pfarrkinderen Hand-Klapffs (welches anstatt deßwollen anzeigen / das / was sie von dem Eydts dienen solte) der Epvt abgenom-men / und Wunderzeichen von dem men / und nachdem sie wlderum abge-2 >ilseeli§en Bruder Clausen wüßten / tretten/ wurde einer nach dem anderen
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