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Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen; oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einem Zusatz von dem Heiligen Maryrer Fideli, und der Feyrlichen Enthebung des Seeligen Bruder Clausen, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen, und Seeligen / <<seu>> Paradisus Sanctorum Helvetiae florum zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
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Emsidler / und Bcichtlgtt.

x.

Römischer Pabsts.

Lldieweilen auf GeyrbendeßEhrwürdigen Bruders deßLonstantzischen Bischoffs...und der geliebten Söhnen aller Ca-rholischen Eydcgnosien Uns neulichvorgebracht worden/ wie auf >^u.(koriccc glückseeliger GedächtnußUlemencis lX. unsers Vorführersschon seye bewilliget worden / daßman das Lancru sche OKicium unddie Meß von dem Diener GOttes!7licolao von Llüc Helvetischen Ein--srdleren von Undcrwalden in derRivcb / wo sein Leib ruhet / reci-tieren/ ukd halten möge. Dijekxponencett aber auß sonderbahrergegen disem Diener GOttes tra-gender andächtigen Anmurhungaller-eyffrigist begehren/ daß diseBewilligung / und Vergünstigungmehrers exrenclierc, und erweite-ret werde, wir den gottseeligenBegirden diser Lxponenkett in diserGach / so vil wir in dem Herrenkönnen / günstiglicb zu willfahrenbegierig / thun auß Rath unsererEhrwürdigen Brüderen der Heil.Römischen Rirch Lardinälen / soden H. Riechen-Gebräuchen vor-gesetzt seynd / die durch ^uQoi-irecvorberührten unsers VorführersOlcmemiz IX. bewilligte Erlaub-nnß / und Vergünstigung von ge-dachtem Diener Gidttes klticolaovon Llüe das Oikcium, oder kano-nische Zeiten zu recitieren / und dieH. Meß zuhalten / wie mans be-gehrt/ zu der gantzen Geistlichkeitaller Helvetischen Cacholische frey-en Ständen / oder EydtgnoßischenDrehen / wie auch der Stadt / undBischthum Constantz . . . auß A-postolischer ^uciorirer Rraffc ge-genwärtiger Bullen cxrenclicren /und erweikheren / rc. ^

Geben zu RoM 1671. den 26.Lepcembcn under dem Fischer-Ring.

Weilen nun durch gemeldtt zwey6ulla8 vergünstiget / daß man in derPsarrkirch der Bcgräbnuß deß nun-mehr also erklärten seeligen BruderClausen / wie auch in dem gantzenBischthum Constantz/ als wie einemCanonizierten Heiligen GOtteszu Eh-ren ein jährlichen Festag halten / Kir-chen/und Altär auf bauen/ daß H.Meß - Opffer lolemmrer > und privatimausopfferen / wie auch die CanomscheTag - Zeiten betten / und singen dörff-te/ hat der Hochwürdigste Fürst/undHerr Oäoaräus Cybo 1672. auß ge-gebner Vollmacht das OKcium, oderCanomsche Tag - Zeiten / wie auch wasdas Ambt der H. Meß anbelanget/ vondem seeligen Bruder Clausen lassen auf-setzen / Und in Druck geben / auch be»fohlen/ daß die gantze Geistlichkeitsich/was das Brevier/ undMeß-Vuchbe-trifft/ nach solchem richte. Habendcrowegen die Herreu von Underwal-den ob dem Wald sich gegen disem Für-sten durch ein den 12. rviai-ni 1672. ge-gebenes Schreiben höfstich bedancker /haben auch gemeine Catholische Eydk-gnossen durch Lucern gegen Ihr» Hoch-fürstlichen Gnaden )c>annem brancif-cum Bischoffen von Constantz wegenseiner unvertrossenen Mühe / Enffer /und Unkosten / die er gehabt in Beför-derung dises so heiligen Wercks aufdas verbündtlicheste Dancksagung ab-statten lassen.

Es wurde auch durch die Orth La-lholischen Schweitzer - Lands nicht nurdie Gedächtnuß deß seeligen BruderClausen erneueret / sonder sein Festagmit gröster Feyrlichkeit in-und äußertden Gottshausseren von Geist-undWeltlicher Obrigkeit gehalten / dessenuoch unzahlbahre lebende Zeugen vor-handen / wurde auch zu einem allge-meinen Lands-Patronen angenommenKirchen/und Capellen aufgeführt/ un-der denen allen billtch den Vorzug sollhaben die herrliche Kirch zu Sachslen/welche 1672. angefangen / allwo ge-meldte Hochfürstliche Gnaden Orcloar-äus Cylx> den ersten Stein gelegt/dasgantze vortreffliche Gebäu aber auß son-deren: Eyffer einer Gnädigen Obrig-keit ob dem Wald in wenig Jahrenvollendet worden/ rc.

Es ist zu hoffen/ daß in kurtzemvon der Römischen Kirchen dem seeli-gen Bruder Clausen noch grössere Ehr- 'Erweisung werde gestartet werden durchein öffentliche Canonizierung oder Hei-lig-Sprechung/ dise Hoffnung thun unsmachen der feurige Eyffer in Beförde-rung der Ehr des Seeligen einer ho-

Eeez hen