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Rechnenbüchlein zum Gebrauche der Schüler in den Fürstlich-santgallischen Landschulen
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2. Die römischen Ziffern. Die römischensind folgende: die unterstehenden gewöhnli-chen zeigen ihren Werth.

I. II.

III. IV.

V.

VI.

VII.

I. 2.

3- 4-

5 -

6.

7-

VIII.

IX- X.

XI.

XII.

XX.

8-

y. 10.

II.

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20.

XI..

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^ Der doppelte Werth der gewöhnlichen

Ziffern.

Jede gewöhnliche Ziffer hat einen Werth ver-mög ihrer Gestalt / welcher unveränderlichbleibt.

Vermög ihrer Stelle, welche so oft geän-dert wird / als die Ziffer an einer andernStelle zu stehen kömmt.

2. Steht eine Ziffer allein/ oder an der er-sten Stelle zur Rechten/ so bedeutet siever-mög ihrer Gestalt/ und Stelle blose Einer., Z.B. (4) bedeutet 4.v- Steht aber eine Ziffer in der 2ten Stellezur Linken/ so bedeutet sie vermög ihrerGe-stalt Einheiten; aber jede Einheit dieser Zif-fer gilt vermög der Stelle einen Zehner. Z.B. (54) ist so viel als 4. Einer und 5. Zeh-ner. Es bedeuten also die Zahlen in der2ten Stelle Zehner.

2l 3 c. In