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gang erhalten; sondern auch durch hoheVerordnung, und Zuthun des hochwür-digsten Fürsten von St. Gallen,in allen Frauen-Klöstern der fürstlich St.Gallischen Landen, derer sieben an derZahl sind, wirklich mit öffentlicher Feyer-lichtest blühet: wie dann, den andern Klö-stern auch das lobl. Gotteshause St.Scholastica Ord. St. Franciscus, zuRorschach am Bodensee, sich vor einerZelt im Jahr 1786. in der ewigen Anbe-thung beygesellet hat.
Da nun in gedachten Klöstern die ofterwähnte ewige Anbethung immer fortge-setzt wird, verlangten die ewige Anbete-rinnen, neben den schon gedruckten 24.allgemeinen Stund-Andachten, noch an-dere besondere, für die höhere Festtäg,und heilige Zeiten durch das Jahr, samteinigen allgemeinen Anbethungen, für diemehrere Versamlungen der Klosterfrauen.
Diesem Begehren zu entsprechen, istgegenwärtiger zweyter Theil verfasset,und mit Genehmhaltung der Obern zumA 5 Druck