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Wann bey diesen obwaltenden so theuren, als gewinnlosen Zeiten die Klägdten sich immerdar vermehren, dass die Müller den 32.ten Articul des Hochfürstl. Land-Mandats, noch eine, was in diesem nicht begriffen, gutgeheissene Landes-Übung beobachten ... : Stifft St. Gallen den 10.ten May Anno 1771 / Hochfürstl. Kanzley allda
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