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Die französische Volksschule unter der dritten Republik / von Dr. Ludwig Jolly
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11
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veranstaltete Untersuchung hatte die erschreckende That-sache ans Licht gebracht, dass in den 36 000 Gemeindendes Landes der Neubau von 17 320 Schulhäusern notwendigwar; 3239 Schulhäuser waren anzukaufen oder zu er-weitern, 6458 zu vergrössern, 7381 zu renovieren und in19857 fehlte die notwendige Ausrüstung; der für dieseZwecke notwendige Aufwand wurde auf 250 MillionenFranken geschätzt. Jede auf Vermehrung des Schul-besuchs abzielende Massregel war offenbar sinnlos, so-lange nicht diesen Zuständen abgeholfen war, und mansuchte deshalb vor allem hier Wandel zu schaffen. Diekleinen Subventionen, welche bisher vom Staat den Ge-meinden zur Erbauung von Schulhäusern gegeben wordenwaren und welche in den letzten Jahren des Kaiserreichsje 2 Millionen, im Jahre 1870 5 Millionen, dann aberwieder jährlich nur je ungefähr 2 Millionen und erst1877 wieder 5 Millionen betragen hatten, hatten nurkaum merkbare Fortschritte erzielt, und es musste alsoeine ausserordentliche Anstrengung gemacht werden. Diesist zunächst durch ein vom Minister Bardoux im Dezember1877 eingebrachtes, in der Kammer und im Senat fastohne Debatte genehmigtes und am 1. Juni 1878 publiziertesGesetz geschehen, dessen Hauptbestimmungen folgendesind:

Der Staat gibt den Gemeinden zur Herstellung undAusrüstung von Schulhäusern während der nächsten fünfJahre Darlehen von 12 Millionen Franken jährlich (alsozusammen 60 Millionen), welche die Gemeinden durch31 Annuitäten von 5 °/o des Kapitals heimzahlen dürfen;er gibt ausserdem den bedürftigsten Gemeinden währendder nächsten vier Jahre Subventionen von 15 Millionen