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falls war ich von den Leistungen der Kinder im Zeichnen, Falten,Flechten u. dergl. überrascht.*)
Mittlerweile war die Zeit der ersten Pause herbeigekommen. Diesewurde zur Einnahme des Frühstücks benutzt. Ein beträchtlicher Teil derKleinen (ich glaube, die meisten) erhielten ihr Frühstück, aus Fleisch undGemüse bestehend, von der Schule geliefert, entweder völlig kostenlos odergegen Bezahlung von 10 Centimes. Die Stadt Paris trägt die Kosten.Die Küche, die mir von der Direktrice mit Stolz gezeigt wurde, machteeinen vorzüglichen Eindruck. Die Kinder hatten sich in Körbchen, die vonder Direktrice hinsichtlich der Sauberkeit streng untersucht wurden, Brotund Getränk (meistens Wein und Wasser) mitgebracht. Eine Serviettedurfte nicht fehlen.
Ich verließ den Kindergarten mit dem Gefühl, eine trefflich ein-gerichtete und verständig geleitete Anstalt gesehen zu haben.
II. Die Volksschulen.
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1. Einige gesetzliche Bestimmungen.
Der Volksschulunterricht ist unentgeltlich. Für das Alter vom 6. biszum vollendeten 13. Lebensjahr besteht der Schulzwang. Vom 11. Jahrean kann das Kind zu einem Examen zugelassen werden, durch welchesdargethan wird, daß es das Ziel der Volksschule erreicht hat. Im Falldes Bestehens dieses Examens erhält das Kind ein Studienzeugnis (eer-titieut ä'ktnäW xrimairss) und kann die Schule verlassen. — Die öffent-lichen Volksschulen haben keinen Religionsunterricht; die Unterrichtsgegen-
*) Die Direktrice war Verfasserin mehrerer Schriften über Beschäftigung derSchüler von Kindergärten und Volksschulen im Modellieren, Herstellen von Blumen,Stricken (ohne Nadel) und Flechten. Diese Schriften, von denen die Verfasserin mirje ein Exemplar überreichte, scheinen mir der Beachtung der Fachleute wert zu sein.Ich setze die Titel hierher: 6ours äs travail mannel. I°?artie. IislilocislLAs.kar Uvs 0. Oexouil/. karis, llbrairie Raoiiette et 6'°, 79. Loulsvarä 8b. Oerwain.— 11° kartis. lies l?Isurs. — III« karbie. Ls Irrest sans ^iKuiltes. —IV°?arbitz. 1,s 1issa§s.