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Auszug aus einem Exposé über die Organisation des gewerblichen Unterrichts in Österreich
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8 Exposö Uber die Organisation des gewerblichen Unterrichtes.

dehntere Selbstthätigkeit nicht-staatlicher Factoren nicht einmal wünsehens werth unddesto mehr ein fortschrittliches Vorangehen der Regierung als nothwendig erscheinen.Nach den bisherigen Erfahrungen reicht die Opferwilligkeit der localen Interes-senten fast niemals über eine Beistellung der erforderlichen Localitäten Seitensder Gemeinden, über eine Leistung kleiner Beitrüge zu den Lehrmittelsamm-lungen Seitens industrieller Corporationen und über die Stiftung unbedeutenderStipendien Seitens der La ndesvertretungen hinaus.

Das Unterrichtsministerium hat desshalb geglaubt, Einleitungen treffen zu sollenzum Inslebentreten mehrer neuer Schulen als Staatsanstalten, und zwar umso mehr, als die Überzeugung aller sachverständigen Kreise dahin geht, dass dasgewerbliche Schulwesen nur dann sich gedeihlich zu entwickeln vermag, wenn dieOrganisationsarbeiten von Regierungswegen und vom Centrum des Reichesaus durchgeführt werden.

Es belehrt nichts besser über diese Verwaltungsfrage als die characteristischeErscheinung, dass in einem Lande, in welchem wie in keinem zweiten Europasdie Administration decentralisirt, die Autonomie localer Factoren hochgehalten unddie Einflussnahme des Staates auf einen verhältnissmässig kleinen Kreis innererVerwaltungsangelegenheiten beschränkt ist, dass in England der gewerblicheUnterricht von Staatswegen und zum grossen Theile aus Staatsmitteln strengecentralistiscli organisirt wurde und heute noch iu solcher Weise von London ausverwaltet wird.

Auf solche Thatsaclien ist grosses Gewicht zu legen. Denn in jenem Industrie-und Seestaate mit seiner hochentwickelten gewerblichen Production und den allseitigverzweigten Beziehungen seines Welthandels mag wohl in allen Landestheilen dasVerständnis für die Bildungsbedürfnisse der gewerbetreibenden Stände ein klareresund allgemeineres sein, als diess anderwärts, in entlegeneren Gebieten eines Reichesmöglich ist, dessen Verkehrsverluiltmsse beschränktere, binnenländische Sinnesartund engeren Gesichtskreis bis vor Kurzem mit sich bringen mussten. Wenn alsosogar in England von den gewohnten Verwaltungsprincipien jene Eine Ausnahmegemacht wird, so mögen die Beweggründe hiefiir wohl auch der österreichischenUnterrichtsverwaltung bei Beantwortung der Frage massgebend sein, ob die Errichtungund Organisirung der Gewerbeschulen dem guten Willen von Ländern und Gemeindenzu überlassen oder vom Staate in die Hand zu nehmen wäre.

Diese Beweggründe liegen übrigens nahe genug und ein heimischer Vorgangweist deutlich auf sie hin. Die einzige Landesvertretung nämlich, welcher schonseit acht Jahren in Angelegenheiten des gewerblichen Unterrichtes Selbstthätigkeitund Opferwilligkeit nachgesagt werden kann, die einzige Landesvertretung, welcherwie immer man auch über die erzielten Erfolge denken mag doch nachgerühmtwerden muss, dass sie wenigstens eine Initiative ergriff, diese einzige Landes-vertretung ist die niederösterreichische, hfnd diese Landesvertretung tagt inder Hauptstadt, deren Gesichtskreis auch der ihre ist.

Die Kraft muss eben von richtiger Stelle aus wirken, um rechtzeitigwirken zu können. Das grösste Verkehrscentrum, der erste Culturplatz des Reichesallein ist solche richtige Stelle. Denn, um auf der Höhe ihrer Aufgabe zu stehem