Exposä über die Organisation des gewerblichen Unterrichtes.
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Der citirte a. u. Vortrag sagt in dieser Hinsicht:
„Ausser den Ober- und Unterrealscbnlen erheischt das Bedürfniss des Gewerbe-standes die Errichtung von Handwerker Sonntags- und eigentlichen Speeial-schulen für einzelne Zweige der technischen Bildung.“
Trotzdem fand das gewerbliche Fortbildungsschulwesen im Laufe der fünf-ziger und sechziger Jahre nur geringe Entwickelung und die Errichtung voneigentlichen Gewerbeschulen mit Specialabtheilungen „für einzelne Zweige dertechnischen Bildung“ unterblieb gänzlich bis in eine jüngste Periode.
In der zweiten Hälfte der sechziger Jahre zeigten sich in pädagogischenKreisen neue Strömungen, welche bald von grossem Einflüsse auf die Gestaltungdes technischen Bildungswesens Österreichs werden sollten. Einerseits wurde unterHinweisung auf die Mängel, welche ein verschiedenartiges Schülermateriale unddie Verfolgung von zweierlei Unterrichtszielen an einer und derselben Anstaltnothwendig mit sich bringen musste, die Realschule als eine keinen der beidenZwecke vollständig entsprechende Mischgattung bezeichnet und die Reform der-selben dringend befürwortet, anderseits trat die Forderung nach einer Ausgestaltungder technischen Institute zu Hochschulen und nach der Loslösung allerunorganisch mit diesen Anstalten verbundenen Anhängsel stets dringender an dieRegierung heran.
Beide parallel wirkende Stimmungen begünstigten das Zustandekommen einerReorganisation der Realschule, durch welche diese zur technischen Hochschule indas Verhältniss des Gymnasiums zur Universität gebracht wurde und den Charaktereiner Lehranstalt mit industriellen Zielen einbiisste. Schon vom Schuljahre 1867/8an wurden jene Fächer, welche für eine specielle Richtung vorbereiten, auf demVerordnungswege aus dem Lehrplan ansgeschieden, so insbesondere: Baukunst,Maschinenlehre und Zoll- und Monopolsordnung.
Mit Allerhöchster Entschliessung vom 8. August 1868 geruhte sodannSr. Majestät, den damaligen Unterrichtsminister, Ritter v. Hasner, allergnädigstzu ermächtigen, den Entwurf eines neuen Gesetzes als Regierungsvorlage in denLandtagen einzubringen, in welchem als ausschliesslicher Zweck der Realschulebezeichnet wurde:
1) „eine allgemeine Bildung mit besonderer Berücksichtigung dermathematisch-naturwissenschaftlichen Diseiplinen zu gewähren;“
2) „die Vorbereitung für die höheren Fachschulen (polytechnischeInstitute, Forstacademien, Bergacademien u. s. w.) zu geben.“
In solchem Sinne ist seither die Reform der österreichischen Realschule aufdem Wege der vielgestaltigen Landesgesetzgebung durchgeführt worden. DieseSchule hat also den Charakter vollständig geändert, welchen ihr die Organisationvom Jahre 1851 verliehen, und welcher sie zu einer — wenn auch mangelhaften —Industrieschule für den Gewerbsmann gemacht hatte, und eine ganze, grosseBevölkerungsclasse ist somit ihrer alten Bildungsstätten seit Jahren verlustiggeworden, ohne dass man ihr bisher — mit alleiniger Ausnahme der 4 Kronländer:Niederösterreich, Mähren, Schlesien und Bukowina — einen Ersatz geboten hätte.