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Auszug aus einem Exposé über die Organisation des gewerblichen Unterrichts in Österreich
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Exposä über die Organisation des gewerblichen Unterrichtes.

Durch solche Erwägungen haben ausnahmslos alle Unterrichtsverwaltungender westeuropäischen Staaten sich zur Gewährung von Bezügen an technischeLehrer veranlasst gesehen, welche zu den in der industriellen Praxis obwal-tenden Zuständen in richtigem Verhältnisse stehen. Auch in Österreich hat sich diezwingende Notliwendigkeit bereits vielfach herausgestellt, an Lehranstalten,welche wirtschaftlichen Zwecken dienen und dem entsprechend qualifizirteLehrkräfte besitzen sollen, die Lehrergehalte nach ganz anderem als dem für dieübrigen Schulen geltenden Massstabe zu bemessen.

So ist für den Director der k. k. önologischen und pomologisehen Lehr-anstalt in Klosterneuburg ein Gehalt von 3000 Gulden, der Rang in derVI. Rangclasse mit Bezug der gesetzlichen Activitätszulage und Anspruch auffünf Quinquennalzulagen von je 200 fl. systemisirt. Diese Norm übertritft weitdasjenige, was bisher in einem einzigen Falle dem Leiter einer gewerblichenLehranstalt als Ausnahme gewährt wurde. Ferner erscheint an der Kloster-neuburger Anstalt für drei Lehrerstellen (für das önologisclie Hauptfach, für diechemisch-physiologischen und für die physikalischen Fächer) je ein Gehalt von1000 Gulden, Rang- und Activitätszulage der VIII. Rangclasse und Anspruchauf Quinquennalzulagen systemisirt. Um noch ein Beispiel anzuführen, sei erwähnt?dass die Gesammtbeztige des Leiters der landwirtschaftlichen MittelschuleFrancisco-Josephinum in Mödling sich auf 3133 fl. belaufen, und dass die Ge-sammtbezüge der Professoren dieser Anstalt zwischen 1771 und 2251 fl. variiren,also sehr bedeutend die bisher dem Gewerbesehullehrpersonale gewährten Genüsseüberragen.

Wenn man nun erwägt, um wie viel schwieriger dem wissenschaftlich nochso gebildeten aber kein bares Capital besitzenden Landwirtlie eine lucrative Ver-wert Innig' seiner Leistungsfähigkeit fällt, als dem ohne Capital seinen Beruf aus-übenden, tüchtigen Architekten und Ingenieur, so ergibt sich als unabweisbarerSchluss, dass den technischen Lehrern und Leitern von Mittelschulen für Bau- undMaschinengewerbe und für chemische Industrien nicht Bezüge gebotenwerden können, welche man für Lehrer 1 andwirthschafflieher Mittelschulenfür zu niedrig halten würde.

Es fehlt in solcher Hinsicht nicht an belehrenden Beispielen aus dem Gebietedes Gewerbeschulwesens. So werden an der im IX. Bezirke in Wien bestehenden,von Privaten gegründeten und geleiteten Winterbaugewerkschule die lehrendenArchitekten in der Regel mit 190 bis 200 fl. monatlich lionorirt. Da dieser Sclml-curs nur durch 5 Wintermonate während des Stillstehens der Bauführungen dauert, und jene Architekten die übrigen 7 Monate des Jahres eine baugewerb-liche Praxis treiben, welche ihnen monatlich gleichfalls mindestens 200 fl. einzu-bringen pflegt, so beträgt das Jahreseinkommen eines solchen Fachmannes rund2400 fl. Selbstverständlich wird kein solcher Architekt ein derartiges Einkommenaufgeben, um ein Staatslehramt mit einem Jahresgehalte von 1200 fl. zu übernehmen.

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In solcher Hinsicht verdient ferner die Tliatsaclie Erwähnung, dass das k. k.Handelsministerium vor einiger Zeit bestrebt war, eine im Industriebezirke Seehs-liaus zu errichtende chemisch-technische Lehranstalt unter die Leitung einer fran-