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Auszug aus einem Exposé über die Organisation des gewerblichen Unterrichts in Österreich
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Expose über die Organisation des gewerblichen Unterric

Überhaupt muss erwähnt werden, dass es bei Verwaltung der Gewerbeschulenimmer deutlicher sich herausgestellt hat, dass dieselben sich nach der für andereMittelschulen geltenden Schablone nicht organisiren lassen, und dass nur danngesunde Schöpfungen ins Leben gerufen zu werden vermögen, wenn die Unter-richtsadministration ihre Massnahmen und alle Einrichtungen der Sachlage anpasst,wie sie durch die Natur der industriellen Aufgabe dieser Anstalten gegeben ist,statt eine Analogie mit der Organisation der Realschulen und Gymnasien zwangs-weise herstellen zu wollen, die den thatsächlichen Lebensverhältnissen nun undnimmer entsprechen kann. So wenig ein Institut der Fachvorstände an anderen Schulenzu bestehen braucht, so wenig für andere Unterrichtszweige eine der pädagogischenThätigkeit vorausgegangene technische Praxis des Lehrers irgend welche Bedeutunghat, so wenig lassen sich die Gehalts- und Rangverhältnisse von einer anderenKategorie von Lehranstalten auf die Gewerbeschule übertragen.

Die geschilderten Massregeln empfehlen sich daher umsomehr als die Mehr-auslage, welche durch eine solche, den specieilen Verhältnissen entsprechende Re-gelung und Abstufung der Bezüge entstünde, als ganz geringfügig erscheint, wennbedacht wird, dass das Wohl und Wehe der einzelnen Gewerbeschulen, wie auchdas Gedeihen, dieses ganzen Unterrichtszweiges in Österreich von der Gewinnungvollkommen verlässlicher, leitender Fachmänner abhängt.

Nun sind aber an den bisher bestehenden Gewerbeschulen die Lehrkörpernoch zu vervollständigen; wenn ausserdem auch noch die Organisirung von neuenderartigen Lehranstalten zu Krakau, Prag, Graz, Reichenberg und Salzburg durch-geführt werden soll, so steht die Regierung, so lange sie an die bisherige Gehalts-normen gebunden ist, vor einer Reihe unlösbarer Aufgaben.

So unumwunden einerseits diess Eingeständniss sein mag, so bestimmt darf aberauch anderseits die Erklärung lauten, dass durch die beantragte Regelung der Be-züge der lehrenden Kräfte eine erfolgreiche organisatorische Wirksamkeit der Un-terriehtsverwaltung gesichert erscheint. Denn diese Wirksamkeit wird getragen voneinem stärksten Zuge der Zeit und nie zuvor begegneten sich so sehr wie heutedie Gedanken der Nationalökonomen und der Staatspädagogen auf gleichem Wege.Sie streben bewusst dem Ziele nach, der bisherigen empirischen und darum schwankenEntwicklung des Gewerbewesens von nun an einen festen Unterbau zu schaffenin der Schule..

--"TT