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Expose über die Organisation des gewerblichen Unterrichtes.
3. Freihandzeichnen nach der Plastik.Wöchentlich 10 Stunden.
Fortsetzung des Unterrichtes im III. Semester-curse. Vorlagen stufenweise schwieriger.Als Darstellungsmittel wird auch Kiel-und Rohrfeder verwendet.
buch, Einkaufs- und Verkaufsbuch, Be-stellungsbuch, Briefcopierbuch, Lohnbuchfür Gellen, Wochenlohnbuch für Arbeiter;
li) Erklärungen über eigene und trassirteWechsel, soweit sie für ein genaues Ver-ständniss in der Buchhaltung nöthig er-scheinen ;
2. Rechnen. Wöchentlich 2 Stunden.
Übungen in der practischen Buchhaltung im
Anschluss an den Unterricht in der Theorieder Buchhaltung (im III. und IV. Semester-curse). Darstellung die Verbuchung einesmehrmonatlichen Geschäftes mit Bücher-abschluss und Jahresbilanz, sowie dieeigene Verbuchung von Aufgaben überein- und zweimonatliche Geschäftsvorfälleeines Gewerbes.
3. Farbenlehre. Wöchentlich 2 Stunden.
Das für den Handwerker Wichtigste aus der
Lehre von den Beleuchtungserscheinungenauf Grund einfacher Versuche besprochen.Die Erörterungen betreffen:
a) den Schatten, den Widerschein und dieSpiegelung, die Stralenbrechung und dieHelligkeit;
b) die farbigen Körper, die farbige Be-leuchtung , die Ergänzungsfarben, dieMischung der Farbstoffe, die Contrast-farben, die vorspringenden und zurück-tretendeu Farben, die Zusammenstellungder Farben zu zweien und zu dreien, dieheraldischen Farben und deren Anwendung.
4. Freihandzeichnen und Modelliren in
Verbindung mit dem Unterrichte in derFormenlehre. Wöchentl. 30 Stunden.
Fortsetzung des Unterrichtes des III. Semester-curses unter genauer Berücksichtigung desGewerbszweiges jedes einzelnen Schülersbei Auswahl der zu zeichnenden Objecte.Als Darstellungsmittel wird auch Kiel-und Rohrfeder verwendet. Vorlagen stufen-weise schwieriger. In Gruppe c reichlicheÜbungen in der Farbengebung (Aquarell,Guache, Leimfarbe).
2) Facultative Fächer.
1. Steinsellllitt. Im Wintersemester wöchentlich 3 Stunden.
Theilnahme den Schülern der Bauschule im III. und IV. Semestercurs gestattet.
2. Modelliren in Thon, Gyps, Holz imd Stein. Für die Schüler der Bauschule vom II. Semestercurs
an 3 Stunden wöchentlich facultativ.
Die Schüler der ornamentalen Gewerbeschule widmen dem Modelliren jene Zahl von wöchentlichenStunden, welche der Director jedem einzelnen mit Rücksicht auf die Bedürfnisse seinesspeciellen Gewerbszweiges und seine Leistungen in den übrigen Gegenständen vorschreibt.Für diese Schüler ist der Modellirunterricht obligatorisch. Schüler der Gruppe^c könnenjedoch vom Director dispensirt werden.