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Auszug aus einem Exposé über die Organisation des gewerblichen Unterrichts in Österreich
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Expose über die Organisation des gewerblichen Unterrichtes.

zugewiesenen Stundenzahl ist zu bemerken, dass nicht im Voraus festgestellt werden kann, wieviel von dieser verfügbaren Zeit dem Zeichnen und wie viel der Formenlehre gewidmet werdensoll, weil auf die Gestaltung dieses Unterrichtes der Schulleitung der massgebenste EinflussVorbehalten bleiben muss und der Unterricht in der Formenlehre in möglichst enge Verbindungmit dem Fachzeichnen zu bringen ist. Es empfiehlt sich umsomehr, der Schulleitung in dieserBeziehung freie Hand zu lassen, als derzeit keine genügenden Erfahrungen darüber vorliegen,ob - überhaupt jemals eine scharfe Scheidung des Fachzeichnens und der Formenlehre in zweiLehrgegenstände wünschenswerth sei, da es auf der Unterrichtsstufe, welche diese Gewerbeschuleeinnimmt, passender erscheinen dürfte, bei Ertheilung theoretischer Unterweisungen an die inAusführung begriffenen Fachzeichnungen der Schüler anzuknüpfen und etwa den Beginn oder dasEnde der Zeichenstunde entsprechenden Erläuterungen aus dem Gebiete der Formenlehre zuwidmen.

Die dem Modelliren zukommende Stundenzahl wird gleichfalls im Lehrplane nicht gesondertaufgeführt, da der Zweck einer den verschiedensten Gewerben dienenden Schule die möglichsteIndividualisirung im Unterrichte erheischt. Die Schulleitung wird daher jedem einzelnen Schülerder ornamentalen Gewerbeschule mit Rücksicht auf die Bedürfnisse seines speciellen Gewerbs-zweiges die dem Modelliren zu widmende Stundenzahl innerhalb des für Freihandzeichnen nor-mirten Zeitausmasses bestimmen. Manche der Schüler insbesondere die der Gruppe C(Tapezierer, etc.) werden, wenn sie nicht ausdrücklich am Modellirunterrichte theilzunehmenwünschen, von demselben zu dispensiren sein. Die hiedurch erübrigte Zeit wird bei den Schülernder Gruppe C zur gründlicheren Übung in der Farbengebung benützt.

Für die Schüler der Baugewerkscliule bildet das Modelliren sowie der Steinschnitt einennicht obligaten Gegenstand, dessen Besuch ihnen jedoch empfohlen wird. Bei dem Modellirunter-richte für diese Schüler ist die gewerbliche Fachrichtung gleichfalls im Auge zu behalten,wesshalb neben dem Modelliren von Ornamenten auf das Modelliren von Ziegel-, Stein- undIlolzverbindungen und von Constructionen aus dem Gebiete des Steinschnittes das Hauptgewichtgelegt wird.

Der Lehrstoff in den einzelnen Fächern der Gewerbeschule ist im Lehrplane vorläufig nurso weit ausgeführt, als diess zur Verdeutlichung des Charakters der Schule nothwendig erscheint.Aus diesem Grunde sind die Hauptfächer der ihrem Wesen nach in Österreich bereits bekann-teren Schulgattung, der Baugewerkscliule, kürzer und nur andeutungsweise behandelt, währenddie wichtigsten Gegenstände der ornamentalen Gewerbeschule eingehender characterisirtund selbst Winke bezüglich der Lehrmethode an einigen Stellen angebracht erscheinen.

Übrigens soll die behördliche Feststellung des Lehrstoffes in den einzelnen Gegenständender Gewerbeschule im Detail erst in einem späteren Zeitpuncte auf Grund der von den Lehr-körpern gewonnenen Erfahrungen erfolgen.

Die Einrichtung und Wirksamkeit einer etwa unter der gleichen Leitung stehenden unddieselben Lehrkräfte benutzenden gewerblichen Abend- und Sonntagsschule *) wird durch denBestand und die Organisation der (Tages) Gewerbeschule in keiner Weise berührt.

Als höchst wünschenswerth erscheint die Einrichtung eines offenen Zeichensaalesan jeder Gewerbeschule, in welchen tagsüber jedem Gewerbetreibenden der Zutritt gestattet ist.Durch solche Einrichtung wird den ehemaligen Gewerbeschülem auch nach Absolvirung der 4Semestercurse die Vervollkommung im Fachzeichnen ohne jede Beschränkung in der Dauerdieser weiteren Ausbildung ermöglicht. Je nach localen Verhältnissen wird eine analoge Ein-richtung zu treffen sein, um absolvirten Schülern die Möglichkeit zu bieten, sich auch nochferner an den Modellirübungen zu betheiligen.

') Siehe Lehrplan E.