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Schweizerischer Jugendfreund : illustriertes Lesebuch für die Oberstufe der Volksschule
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Im 15. Jahrhundert dehnte sich ihre Macht auch über andere deutscheLänder aus.

Jedes Femgericht bestand aus einem vom Kaiser anerkanntenFreigrafen und aus wenigstens 14 Freischöffen oder Beisitzern, dieman auchWissende" nannte, weil sie um die Geheimnisse der heiligenFeme wußten. Der Eid, den man ihnen abnahm zur Sicherung ihrerVerschwiegenheit, lautete:Ich schwöre, die heilige Feme halten zuhelfe» und zu verhehlen vor Weib und Kind, vor Vater und Mutter,vor Schwester und Bruder, vor Feuer und Wind, vor allem, was dieSonne bescheint, der Regen benetzt, vor allem, was zwischen Himmelund Erde ist." Ein Schöffe, der den Eid brach, sollte der Hände undAugen beraubt und mit herausgerissener Zunge an einem dreifachenStrick, sieben Fuß höher als andere Schelme, gehenkt werden.

Hatte jemand einen Raub oder Mord begangen, war er derZauberei oder Ketzerei verdächtig, so hatte er Ursache genug, vor demfurchtbaren Nichterstuhl der Wissenden zu zittern, selbst dann, wenner vor seinem ordentlichen Richter der Strafe schon entgangen war.

Wurde er von einem der Freischöffen vor dem heimlichen Gerichteangegeben und erhärtete dieser mit einem Eide, daß das Verbrechenwirklich begangen worden sei, so wurde der Angeklagte durch denFreiboten oder zwei Freischöffen auf sechs Wochen und drei Tageschriftlich vorgeladen. Erschien die offene Vorladung zu gefährlich, soschlich der Bote des Nachts an die Mauern des Schlosses oderHauses, wo der Angeklagte wohnte. Aus dem Thor schnitt er dreiSpäne aus, die er zum Zeugnis mit sich nahm. In die Spalte steckteer einen Königspfeunig und einen Zettel mit dem Namen des Geladenenund schlug dann dreimal gewaltig an das Thor. Der Geladene mußtesich dann an einem bestimmten Tage an einem gewissen Orte einfinden,der ihm angegeben ward. Hier wartete seiner schon ein Abgeordneter ^

der Feme, der ihn mit verbundenen Augen an den geheimen Ort i

führte, wo die Richter versammelt waren. Gemeiniglich hielten sie ihreSitzungen bei Nacht in einem dichten Walde oder in einer Höhle,oder in einem unterirdischen Gewölbe. Hier saßen sie vermummt beischwachem Lichte in schauerlichem Halbdunkel, und tiefe Stille herrschte ^unter ihnen und rings um sie her. Der Freigraf allein erhob seineStimme, hielt dem Vorgeladenen das Verbrechen vor, dessen er an-geklagt war, und forderte ihn auf, sich zu verteidigen.