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Nach einer zweiten Disputation über Bilder und Messe, wozu dieBilderstürmer Anlaß gegeben hatten, wurden im gleichen Jahre dieBilder und selbst die Kreuze in aller Stille aus den Kirchen entfernt,die Orgeln beseitigt, die Mauern weiß übertüncht, dieAltäre abgebrochen,die Messe abgeschafft. Zur Osterzeit 1524 spendete man zum erstenmaldas heilige Abendmahl allen Gläubigen unter beiderlei Gestalt; dasBrot wurde in hölzernen Schüsseln und der Wein in hölzernen Bechernherumgereicht. Bei der Abendmahlslilurgie betete auch die Gemeindeabwechselnd mit dem Pfarrer laut, und alle sprachen zusammen dasapostolische Glaubenbekenntnis. Ebenso ward das „Vaterunser" vonallen zusammen gebetet und zwar auf den Knieen. Dagegen blieb derGesang aus der Kirche verbannt bis zum Jahr 1598. Nicht nurLehre und Gottesdienst, auch das sittliche Leben wurde reformiert.Spielen, Völlerei, Kleiderpracht, Maskeraden, Fastnachtscherze, Winkel-wirtschaften wurden verboten, um 9 Uhr abends die Wirtshäuser ge-schlossen. Wer unordentlich wandelte, wurde zuerst vom Pfarrer, dannvon ihm und den Vorstehern verwarnt und endlich von der weltlichenObrigkeit aller Rechte in Kirche und Staat verlustig erklärt. Auchunter den Geistlichen hielten die Oberbehörden und Vorgesetzten guteZucht. Die Mönche und Nonnen durften die Klöster verlassen. DenGeistlichen wurde die Ehe erlaubt. Zwingli selbst verehelichte sichmit Anna Reinhart, einer edlen und frommen Witwe.
Wie Luther und seine Freunde, so übersetzten auch die ZüricherPfarrer und Gelehrten unter Zwinglis Leitung die heilige Schriftins Deutsche. So entstand im Laufe von etwa 20 Jahren eine eigenezürcherische Bibelübersetzung, die sich bis heute neben der Lutherserhalten hat.
Die Reformation hatte auch einen heilsamen Einfluß auf dasbürgerliche Leben des Landvolks. Die Bauern verlangten als notwendigeFolgen der evangelischen Lehre Abschaffung der Leibeigenschaft, desZehntens und anderer Abgaben. Die Regierung, die bei allen kirch-lichen Neuerungen die Landgemeinden angefragt und meistens derenZustimmung gefunden hatte, kam dem Volke klug und wohlwollendentgegen. Der Zehnten wurde zwar beibehalten, aber die Leibeigen-schaft im ganzen Gebiete der Stadt Zürich aufgehoben. AndereHerrschaften befolgten dieses Beispiel, und so erlangten viele schwei-zerische Unterthanen ihre Freiheit.