Verfügung
Gestützt auf den Beschluß des Regierungsrates des KantonsBern oom 3. August 1920 wird das für das VI. Schuljahrder bernifchen Primärschulen erstellte neue Lesebuchfür die bezeichnete Stufe obligatorisch erklärt. £s ist demUnterricht nach Anroeifung des obligatorischen Unterrichts-planes zu Grunde zu legen.
Bern, den 23. August 1920.
Der Direktor des Unterrichtswefens:
Merz.