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Lesebuch für das fünfte Schuljahr / bearb. von der thurgauischen Lehrmittelkommission [Alfred Weideli ... et al.]
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Gebot, das Gesetz, dafür, daß alle Kinder in seinem Gebiet dieihnen so nötige Schulbildung erhalten. Durch andere Gesetze wirdunser Leben, unsere Gesundheit und unser Eigentum geschützt.

Aber was würden die besten Gesetze nützen, wenn sie von denBewohnern des Landes nicht befolgt würden? Auch dafür istgesorgt. Unsere Behörden, die Beamten und Angestellten desStaates wachen darüber, daß Ordnung im Lande herrscht. VerboteneHandlungen, Vergehen und Berbrechen werden gebüßt oder bestraft.Das darf aber nicht nach freiem Ermessen und nach Gutdünkengeschehen. Die Beamten und Richter haben sich an die gesetzlichenBestimmungen zu halten, welche die Höhe der Strafe festsetzen. -Wer macht denn aber die Gesetze? fragte Karl. -Dazu sind im Staate besondere Behörden da. Sie legen demVolke die Gesetze zur Abstimmung vor. Jeder stimmfähige Bürgerkann auf seinem Zettel ja oder nein schreiben. Ergeben sich mehrannehmende Stimmen, so tritt das Gesetz in Kraft, und alle Kantons-einwohner ohne Ausnahme haben sich ihm zu unterziehen.

Das Volk gibt sich also selbst seine Gesetze.

Das ist nicht überall so. Auch bei uns gab es Zeiten, dafriedliche Wanderer überfallen und beraubt wurden, Bettelkinderauf allen Straßen zu finden waren und ein großer Teil des Volkesin Unwissenheit und Armut lebte.

Nur in einem wohlgeordneten Staatswesen kann einVolk sicher und glücklich wohnen.

2. Einiges aus dem Staatshaushalte.

Eine Gemeinde kann viele nützliche und wohltätige Einrichtungenschaffen und vieles unternehmen, was einer einzelnen Familie nichtmöglich wäre. Wie es mancher Haushaltung schwer wird, ihr Aus-kommen zu finden, so gibt es auch Gemeinden in ungünstigen Ver-hältnissen. Sie könnten ihre Auslagen für die Armen, für die Schule,für den Unterhalt der Straßen, für notwendige Bauten kaum auseigenen Mitteln aufbringen. Da ist es nichts als billig, wenn sievon der Gesamtheit, dem Staate, unterstützt werden. Aber auch