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fleissigen Besuch des Unterrichtes in der ihm zugänglichen undder Berufsbildung dienlichen gewerblichen Fortbildungs- oder Fach-schule verpflichtet. 1 ) Der Lehrmeister gewährt dem Lehrling dienötige freie Zeit (eventuell auch für vier Tagesstunden per Woche)zum Besuche dieses Unterrichts. Als Unterrichtsfächer werdenvorgesehen : Fachzeichnen, Freihandzeichnen, Physik, Buchhaltung.
Für Schulgeld und Lehrmittel hat der Lehrling aufzukommen.
§ 7. Der Lehrling ist zur Teilnahme an der Lehrlingsprüfungverpflichtet. — Der Lehrmeister verpflichtet sich, den Lehrling zurTeilnahme anzuhalten, ihm zur Anfertigung der Prüfungsarbeitendie nötige Zeit zu gewähren und die erforderlichen Materialienzu verabfolgen.
Kost, Wohnung, Anschaffung und Unterhalt derKleider, Wäsche. 2 )
§ 8. Für Kost, Wohnung, Anschaffung und Unterhalt derKleider und Wäsche hat der Lehrling aufzukommen.
Wird der Lehrling beim Lehrmeister verpflegt, so ist dieserverpflichtet, für genügende und gesunde Kost und anständigeWohnung zu sorgen. Erkrankt der Lehrling im Laufe der Lehr-zeit, so hat der Lehrmeister nach Massgabe von Art. 341 0. R. fürkostenfreie Verpflegung und ärztliche Behandlung zu sorgen. 3 )
Lehrgeld. 4 )
§ 9. Das Lehrgeld beträgt dreihundert Franken und ist in
') Das Reglement für gewerbliche Lehrlingsprüfungen des Schweiz. Geweibe-vereins verlangt, dass jeder Prüfungsteilnehmer mindestens während 2 Halbjahrkursenfolgende Fächer einer gewerblichen Fortbildungs- oder Fachschule besucht habe undüber die daherigen Kenntnisse eine Prüfung ablege: Muttersprache, Rechnen, einfacheBuchhaltung, Fachzeichnen. Je nach Berufsart sollten also im Vertrag vornehmlichfolgende Fächer aufgeführt werden: Zeichnen, Buchhaltung, Preis- und Kostenbe-rechnen, Aufsatz.
T ) Hier ist zu bestimmen, ob Kost und Logis zu Lasten des Lehrmeisters oderder Angehörigen des Lehrlings fallen und wer für Anschaffung und Unterhalt derKleider und der Wäsche zu sorgen hat.
*) Art. 341 des schweiz. Obligationen rechtes lautet: »Der Arbeitgeber hat denDienstpflichtigen, welcher mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, bei vorübergehenderunverschuldeter Krankheit auf eigene Kosten verpflegen und ärztlich behandelnzu lassen«.
4 ) Bestimmen, ob ein Lehrgeld zu bezahlen sei oder nicht, wie hoch es sichbelaufe, in wieviel Raten es zu bezahlen sei, wie hoch die einzelnen Raten seien undwann sie bezahlt sein müssen. Es empfiehlt sich, die Summen in Worten auszusetzen.In der Regel wird die erste Hälfte des Lehrgeldes nach Ablauf der Probezeit, diezweite Hälfte nach Ablauf der ersten Hälfte der Lehrzeit ausbezahlt.