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Binningen und die Verwaltungskommission zu behalten und nötigen-falls zu verfechten. (M. Birmann.)
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So blieb es bis ins Jahr 1895: die lauschige Allee war demöffentlichen Zutritt verschlossen, und der Weg über die Terrassewurde allabendlich gesperrt. Da nun aber weder der GemeindeBinningen noch der Stadt Basel für ihre zahlreichen Spaziergängerein unbestrittenes Recht auf den Zugang zu dem beliebten Aussichts-punkte zustand, lag die Gefahr nahe, daß bei einem Eigentums-wechsel die Terrasse früher oder später geschlossen worden, dereinzige nahegelegene Aussichtspunkt für Basels Bevölkerung somitverloren gegangen wäre.*) Günstige Umstände brachten die glück-liche Lösung der schwierigen Frage.
Als nämlich im Jahre 1896 die bisherigen Eigentümer desMargarethengutes die Basier Behörden wissen ließen, daß sieentschlossen seien, ihren Besitz zu verkaufen, traten diesemit ihnen in Unterhandlungen, um wenigstens den Margarethen-hügel der Stadt zu sichern und zu verhüten, daß derselbe demallgemeinen Verkehr entzogen oder gar in gewinnsüchtiger Weise zuBauplätzen verwendet werde. Die Frucht dieser Verhandlungenwar, daß durch Kaufvertrag vom 1. April 1897 an nicht nurder Hügel für alle Zukunft der Stadt gesichert blieb,sondern das ganze Hofgut: die Halde an der Gundoldingerstraße,die Acker und' Wiesen auf dem Bruderholze, die für die baulicheEntwicklung der Stadt von so großer Bedeutung sind, sowie sämt-liche Gebäulichkeiten um den Preis von einer Million Franken indas Eigentum der Einwohnergemeinde der Stadt Basel übergingen.Das Gut mißt 42 Hektaren 7 Aren (117 Jucharten), wovon 33Hektaren nebst den Gebäulichkeiten im Banne Binningen, 55 Arenim Banne Bottmingen und 9 Hektaren im Banne Basel auf demBruderholz liegen.
So stehen nun Hügel und Park wieder jedermann zur Ver-fügung; keinem ist verwehrt, von dort den Blick über die Stadt
*) Vergleiche S. 241 „St. Margarethen".