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dieselbe für jedermann ausser meiner Haushaltung verschlossenbleiben solle. Ich verpflichte mich hiemit, diesen Bedingungengetreulich nachzukommen.
Thalweil, den 16. Juni 1886.
F. Peter.
Aufgabe:
Revers über die Benutzung eines Brunnens, eines Fahrweges.
2. Liefern n jssvertrag.
Zwischen Herrn A. Blois, Metzger in Genf, und F. Haller,Viehhändler in Buren, ist am heutigen Tage folgender Vertragabgeschlossen worden:
1) Herr F. Haller liefert dem Herrn A. Blois jede Wocheje am Donnerstag 3 gesunde, fette Ochsen zu dem für gleichgute Ware in Genf je geltenden Mittelpreise.
2) Sollten Käufer und Lieferant sich nicht verständigenkönnen, so übergeben sie die unparteiische Ausmittelung des-selben zwei sachkundigen Männern. Herr A. Blois bevoll-mächtigt hiefür einstweilen Herrn G. N., Herr F. Haller aberHerrn 8. G. Für eine solche Schätzung bezahlt jeder der Kon-trahenten seinem Stellvertreter 3 Fr. Im Falle auch diese sichüber den Preis nicht einigen können, ernennen sie einen Ob-mann, welcher auf gemeinsame Rechnung der Kontrahentenmit 5 Fr. entschädigt wird.
3) Jeder der Kontrahenten behält sich vor, nach Gut-dünken behufs Abschätzung einen andern Bevollmächtigten zuernennen.
4) Die Lieferungskosten bis Genf, sowie allfällige Unfälle,"welche die Ware während des Transportes auf der Eisen-kahn treffen können, kommen auf Rechnung des Lieferanten.
5) Würde der Lieferant seiner Verpflichtung nicht nach-kommen, so zahlte er für jedes zu wenig gelieferte Stück30 Fr. Schadenersatz an Herrn Blois. Von dieser Busse wäree r nur in dem Falle frei, wo ohne sein Verschulden einer derOchsen auf dem Wege zu Grunde ginge.
6) Herr Blois hat den Preis der erhaltenen Ware je amEnde der Woche, spätestens bis Samstag Abend, durch Ver-mittelung des Herrn Banquier S. in Biel auszuzahlen.