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zum Land hinaus. Außer stand, Ungarn aus eigener Kraft zu über-wältigen, bat Kaiser Franz Joseph den Zaren Nikolaus um Hilfe,welcher dem Gesuch in „edler Bereitwilligkeit"' entsprach. Jetzt warfensich 120,000 Russen im Verein mit 150,000 Österreichern unterHaynau auf das unglückliche Land, das in einem verzweifelten Todcs-kampfe der Uebermacht erlag. Der an Kossuths Stelle zum Diktatorernannte Görgey streckte bei Vilagos (unweit Arad) vor den Russendie Waffen. Haynau rechtfertigte auch in Ungarn den Beinamen der„Hyäne von Brescia". Alle politischen und militärischen Lenker derMagyaren, deren er habhaft wurde, ließ er, den MinisterpräsidentenBatthyany an der Spitze, erschießen; nur Görgey blieb auf die For-derung der Russen verschont. Klapka erkämpfte sich durch heldenhaftenWiderstand in der Feste Komorn freien Abzug; Kossuth, Bem u. a.gelang es, in die Türkei zu entkommen, die edelmütig ihre Auslieferungverweigerte. Ungarn verlor alle seine Freiheiten, und durch zahlloseEinkerkerungen, Verbannungen und Vermögenseinziehungen wurdeGrabesstille über das Land verbreitet.
8. Ausgang der Revolution in Preußen und Deutsch-land (1848/49). Vertrag von Olmütz (1850). — Auch in Preußenfolgte auf einen kurzen Freiheitstaumel der Sieg der Reaktion. Wohlhatte Friedrich WilhelmIV. nach den Märztagen liberale Ministerberufen und in die WahleinerNationalversammlung gewilligt, dieeine Verfassung entwerfen sollte. Aber im Herzen empfand er es alseine brennende Schmach, daß er sich vor der Berliner „Straßen-demokratie" hatte demütigen müssen; auf die Kunde von der Ein-nahme Wiens durch Windischgrätz faßte er den Entschluß, ebenfallsmit der Revolution zu brechen. Das freisinnige Ministerium wurdeentlassen, die Hauptstadt wieder militärisch besetzt und die National-versammlung gewaltsam geschlossen, ohne daß jemand Widerstand zuleisten wagte. Doch gab hierauf Friedrich Wilhelm IV. von sich auseineVerfassung, durch welche in Preußen die konstitutionelle Staats-form gesichert wurde, obgleich der König sich das Recht vorbehielt, inAbwesenheit der Kammern aus eigener Machtvollkommenheit Gesetzezu erlassen. — Diese Veränderung der Dinge in den beiden Großstaaten