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Grundriss der Welt- und Schweizergeschichte für Sekundar-, Bezirks- und Realschulen, sowie die untern Klassen des Gymnasiums / von J. Helg
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bekleidung dursten sie nicht tragen. Der bloße Boden oder eine ArtSchilftnatratze war ihre Schlafsiätte. Die haupsächlichste Kost war diesogenanntespartanische Suppe," d. i. eine Schweinefleischbrühe mitEssig und Salz.Ehre das Alter!" Dieser Grundsatz wurde der spar-tanischen Jugend besonders eingeschärft. Niemals durste ein Jüngererin Gegenwart eines Ältern nnanfgefordert reden. Die Rede des Spar-taners war überhaupt kurz und bündig,lakonisch." Mit dem achtzehn-ten Jahre kamen die Jünglinge in eine Art Kaserne, wo sie militärischenÜbungen und Strapazen sich zu unterziehen hatten, bis zum dreißigstenLebensjahre.

Das ganze Volk war nach Lhknrgs Verfassung möglichst streng ge-halten. Aller Luxus in Kleidung, Wohnung und Nahrung war verpönt.Ein Gesetz schrieb vor, daß die Decke des Hauses nur mit der Axt, dieThüre nur mit der Säge bearbeitet sein dürfe. Der Gebrauch von Goldund Silber war verboten; statt dessen wurde eisernes Geld eingeführt.Kein Spartaner durfte auswandern oder ein Fremder in Lakonien sichansiedeln. Selbst über Grund und Boden konnte der Bürger nicht nachGutdünken verfügen; er erhielt denselben durch das Los zugeteilt unddurfte ihn nicht mehr verkaufen, nicht einmal unter seine Kinder verteilen.

Als höchste Tugend galt den Spartanern die Tapferkeit. Darumriesen die spartanischen Mütter ihren Söhnen, wenn diese zum Kainpseauszogen, zu:Kommt entweder mit dem Schilde zurück, oder (tot) aufdemselben!"

2. Die Behörden. Die Wahl der Obrigkeit lag bei derGemeinde. Die höchste Gewalt ruhte bei der Gerusia. Diesebestand aus zwei Königen und 28 Geranien. Die Geranienwurden für die Lebensdauer gewählt. Sie entschieden überKrieg und Frieden, Leben und Tod. Die beiden Königeführten im Rate den Vorsitz, empfingen die fremden Gesandtenund besorgten die priesterlichen Angelegenheiten. Bei einemFeldzug ins Ausland übte der König unumschränkte Feld-herrengewalt aus. Daneben bestand eine Art Aufsichts-oder Polizeibehörde, Ephoren genannt. Diese konntenjedermann, sogar die Könige, znr Verantwortung ziehen.Die Ephoren wurden für ein Jahr gewählt.

3. Gliederung des Volkes. Nicht alle Staatsange-hörigen waren vollberechtigte Bürger; nur die Nachkommender Dorier galten als eigentliche Spartaner. Die um-wohnenden Lazedämonier, Periöken genannt, mußten zwarSteuern zahlen und Kriegsdienste leisten, waren aber in dieBehörden nicht wählbar. Die Heloten, d. h. die im KriegeUnterjochten, teilten das Los der Sklaven und Leibeigenen.Ihre Aufgabe war es, das Land zu bebauen, was der freieSpartaner für entehrend hielt.