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bestand diese Einteilung sowohl sür politische als auch für militärischeZwecke.
Nach Centurien wurde gestimmt. So besaßen die Vornehmen aller-dings die Oberhand im Staatswesen; aber es wurden doch alle freienBürger herbeigezogen. Zudem fand alle fünf Jahre eine neue Schätzungdes Vermögens statt. So war es auch den Armen möglich, allmählichhöher zu steigen.
Nach Centurien richtete sich auch der Grad der Verbindlichkeit zumKriegsdienste. Aus der ersten Klasse der Bürger wurden die Schwer-bewaffneten ansgehoben. Jede folgende war verhältnismäßig leichterbewaffnet; die letzte Klasse wurde nur zum Landsturm aufgeboten.
Auf diese Weise waren Rechte und Pflichten genau gegeneinander abgewogen. Dieselben Männer, welche im Sturm der Schlachtvorangingen und durch Bewaffnung und Übung den Ansschlag gaben,wurden auch in der Versammlung der Gemeinde die Leiter und Führerdes Volkes und gaben hier den Entscheid.
7. Tarquinins Snperbns. Der letzte König war Tar-öloquinius Superbus. Dieser regierte stolz (daher der NameSnperbns, d. i. der „Stolze") »nd grausam, forderte Fron-dienste und schwere Abgaben, trieb Kornwucher und setzte sichüber die Rechte der Senatoren hinweg. — Sein Sohn Sextnsfrevelte an einer edlen, vornehmen Römerin, Lucretia, sodaß sie sich selbst den Tod gab. Da forderte des Königseigener Neffe, Brutus, alles Volk zur Rache auf. Tar-quinius wurde vertrieben und Rom eine Republik, ein Frei-staat. Es war im Jahre 510 v. Chr.
3. Hkom als Aepnvtik.
(510-31 v. Chr.)
-i. Die Einrichtung.
1. Die Behörden. An die Stelle des Königs tratenzwei Konsuln, ausgestattet mit der obersten militärischen undrichterlichen Gewalt. Gewählt wurden sie von den Centurienauf ein Jahr; nachher hatten sie dem Volke Rechenschaft ab-zulegen. Die ersten Konsnlen waren Brutus und Collatinus.
Zur Zeit großer innerer oder äußerer Bedrängnis wurdedie Leitung des Staates einem Einzelnen, dem Diktator,übertragen lind zwar für je sechs Monate. Dieser übte dieunbedingte lind unverantwortliche Gewalt aus, die früher dieKönige innegehabt hatten.
2. Die Berwaltnng. Im übrigen blieb die Verfassungdes Servius Tullius ungeändert.