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Viereck, welches durch zwei Säulenreihen in drei Schiffe geteiltwurde. In diesem Stile ist z. B. die Basilika St. Paul vorden Mauern Roms erbaut. In den germanischen Reichenbestanden die neu aufgesührten Gebäude meistens aus Holz.Erst Karl der Große unternahm große Bauten aus Stein.Der Stil, in welchem man jetzt baute, war der romanischeoder Rundbogenstil. Die Grundform der Kirche war inder Regel diejenige des Kreuzes. Der Chor lag höher alsdas Schiff. Unter dem Chöre war die Gruft. Im Innernsind die Kuppeln durch Tonnen- oder Kreuzgewölbe ersetzt;die breiten Wandflächen schmücken reiche Malereien.
Eigentümlich war den Franken die Rechtspflege. Schonsehr früh finden wir eigene Gesetzessammlungen, die „salischenGesetze" genannt. Diese bestimmten für eine Reihe von Ver-brechen die besonderen Strafen. In der Regel waren es Geld-strafen. So wurde der Mord eines freien Franken mit 200, dereines Leibeigenen mit 35 Goldgulden gebüßt. Auch wurden unterfreiem Himmel regelmäßig Gerichtstage gehalten, welche mandie Mürzfelder nannte. Sehr oft trat an die Stelle des Gerichtesdas Faustrecht, d. h. die rohe Selbsthilfe und die Blutrache.
Fehlten bei den Gerichten die Zeugen, so nahm manzur Erforschung der Wahrheit zu den sogenannten Ordalienoder Gottesurteilen seine Zuflucht. Der Beklagte mußte zurProbe etwas Gefährliches unternehmen; bestand er diese Probe,so wurde er für unschuldig erklärt, bestand er sie nicht, sogalt er als schuldig. Thvrichterweise glaubte man nämlich,Gott müsse schon hienieden die Unschuld auf alle Fälle anden Tag bringen und den Verbrecher strafen.
Bei den alten Germanen entschied der Zweikampf, aus demsich auch das heutige, unsinnige Duell herausgebildet hat. Frauen hattennamentlich die Feuerprobe zu bestehen. Die Angeklagte mußte mitbloßen Füßen über hingelegte, glühende Eisenplatten gehen. Auch mußtesie wohl den entblößten Arm in einen Kessel siedenden Wassers tauchenund einen darin liegenden Ring herausholen, welche Probe der Kessel-sang hieß. Das wunde Glied wurde dann von einer Gerichtspersonverbunden und auf den Verband ein Siegel gesetzt. Nach drei Tagenließ der Richter den Verband abnehmen; hatte die Heilung dann schonbegonnen, so galt die Person für unschuldig.
Die Kreuzprobe wurde in der Kirche vorgenommen. Ein Priesterlas die heilige Messe, während welcher Kläger und Beklagter mit ausge-streckten Armen beten mußten. Wessen Arm zuerst von Müdigkeit sank,der hatte den Prozeß verloren.