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„In den Ländern übten überdies alle Bürger in der Landsgemeindeihre Rechte aus, wählten den Landammann »nd den Landrat nüd stimmtenüber die Gesetze ab. Sie hatten somit eine demokratische Nerfassuttg. Inden Städten dagegen übten Bürgermeister und Rat die höchste Regierungs-gewalt aus, und zwar konnten nur einzelne Geschlechter zu diesen Wür-den gewühlt werden. Sie hatten also eine aristokratische Staatscinrichtung.Überall aber verwalteten die Obrigkeiten ihr Amt um geringen Lohn.Deswegen hatten auch die einzelnen Orte fast gar keine Steuern. Dagegenbezogen sie solche durch ihre Vögte teils von ihren einzelnen Unterthanen-ländern, teils von ihren gemeinsamen Herrschaften. Die Städte besaßenauch eine gewisse Oberherrschaft über das Land. Die Lage der Unterthanenwar jedoch nicht drückend. Die Vögte zogen nur die Steuern ein, übtendie Gerichtsbarkeit und beließen im übrigen die Leute bei ihren altenRechten und Freiheiten."
Die Laiide-sikgel von 5chasshauseii, Laset und ÄppcnM.
il> Rechtspflege. Auch in der Schweiz kamen das Gottesurteil unddie Folter zur Anwendnng. „Schwerere Verbrechen wurdet durch Ver-bannung, AnSpeitschung, meistens aber mit dem Tode durch Feuer, Galgenoder Schwert bestraft. Geringere Vergehen wurden durch Abbitte, Almosenund Wallfahrten gebüßt. Streitigkeiten zwischen Bürgern und oft auchzwischen einzelnen Orten wurden durch Schiedsgerichte geschlichtet." (Vergl.die Bnndesbriefe.)
22. Z>ie Maitänderkriege.
( 1499 - 1516 .)
1. Die Solddieiiste. Durch die beständigen Kriege wurdeden Eidgenossen Ruhe nnd Frieden, Arbeit aus dem Feldeund in der Werkstatt zum Überdrussc, das Kriegsührcn da-gegen zum Bedürfnisse. Überdies stachelte sie ein gewaltigerEhrgeiz und eine unersättliche Geldgier. Als daher die Schweizvor ihren eigenen Feinden Ruhe hatte, scheuten sich zahlloseSöhne derselben nicht, in den Dienst ausländischer Fürstenzu treten, um für Geld lind gute Worte für sie zu kämpfenund zu streiten. Man nannte diesen Dienst das „Reislanfen."