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Völkern, durch Gebet und Opfer. Als Opfer aber wurden auch beiden Germanen außer den Haustieren, besonders den Pferden, Kriegsge-fangene, Sklaven und Verbrecher dargebracht. Eigentümlich war ihnendas Anzünden von Feuern („Funkensonntag"), das Trinken zum Gedächt-nisse der Götter und der Schwertertanz zu Ehren des Ziu. Auch wurdeder Götterdienst meistens im Freien gehalten. Tempel waren selten.Als besondere Festzeiten galten die Zeit der Winter- und der Sommer-sonnenwende.
Um die Znkunst zu erforschen, beobachtete man das Wiehern weißer,zu Ehren der Götter gehaltener Pferde, den Flug der Böget, das Rauschender Bäume und das Murmeln der Quellen. Man achtete auf den „Angang",das Begegnen von Tieren oder Menschen. (Daher auch heute noch dervielfache Aberglaube in dieser Beziehung.) Am wichtigsten aber war dasLoswerfen. Dabei wurden Bncheustäbe (daher „Buchstabe"), die mit ge-heimnisvollen Zeichen versehen waren, auf ein ausgebreitetes Tuch ge-worfen und aus den zufällig aufgelesenen Stäben (daher „lesen") dieZukunft gedeutet. Besonders angesehen aber waren auch die „weißenFrauen", denen man die Gabe der Zauberei und der Weissagung zuschrieb.(Daher der Hexenwahn im spätern Mittelalter.)
b) Staatliche und gesellschaftliche Zustände.
1. Die Völkerschaften. Wie die Griechen zerfielen in-dessen ursprünglich auch die Germanen in eine Menge kleinererVdlkerschaften. Dabei führte jede Völkerschaft für sich einselbständiges staatliches Leben. Ihr Gebiet zerfiel in Gaue,die selbst wieder eine große Freiheit gegenüber der gesamtenVölkerschaft besaßen. So konnten z. B. die einzelnen Gaueeigenmächtig Krieg führen. (Bcrgl. die Tignriner in Helvetien ;nrZeit der Cimbern und Teutonen.) Eine Unterabteilung des Gauesbildeten die Hundertschaften, die hinwiederum eine Anzahlvon Ortsgcmeindcn umfaßten.
Wichtigere Staatsgcschäfte dagegen ordnete alljährlicheine Vötkcrschafts-Versammlnng oder Lands gemeinde. Sowählte diese den König, die Herzoge und Fürsten, entschiedüber Krieg und Frieden, erklärte die Jünglinge für wehrhaftilnd verlieh das Waffenrecht an Freigelassene.
Übrigens hatten nicht alle Völkerschaften von Anfangan einen König. Mehrere hatten im Frieden nur Vorsteheroder Fürsten der Gaue an der Spitze. Andere hinwiederumsetzten nur für die Dauer eines Krieges einen gemeinsamenHeerführer oder Herzog ein. Dagegen besaßen Könige, Her-zoge lind Fürsten auch schon damals das Recht, sich mit einem