Band 
Erster Teil. Altertum und Mittelalter.
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über den Gotthard, diesen dagegen auf dem See und nachder Stadt sichern sollte.

6. Rudolf von Habsburg. Schlimmer wurden die Aus-sichten für das Land natürlich wieder, als Rudolf vonHabsbnrg 1273 sogar noch den deutschen Kaiserthron bestieg. 1273Denn, wie schon gesagt worden ist, trachtete er auch als Kaiser

vor allem darnach, seine eigene Hausmacht zu vermehren.Zudem besaß er schon fast alle Länder rings um die Wald-stätte, wie z. B. Glarns, das Ursernthal, Lnzern u. f. w.

Doch bestätigte Rudolf wider Erwarten den Freiheitsbrief derllrner, nicht aber den der L>chwyzcr, weil Friedrich II., daer ihn erteilte, im Banne gewesen fei. Da auf einmal kamdie Kunde in die Waldstätte, Rudolf sei am 15. Juli 1291in Speier gestorben. Diese aber fürchteten, es möchte nunAlbrecht, sein Sohn, König werden, und so möchten auch fürsie die letzten Dinge schlimmer werden, als die ersten.

7. Der ewige Bund. Kaum 14 Tage nach dem TodeRudolfs — es war am 1. August des Jahres 1291 — 1201schloffen also Uri, Schwyz und Unterwalden, den ewigenBund. Durch diesen gelobten sie einander in jeder Not bei-zustehen, keinen fremden Richter über sich anzuerkennen, nocheinen solchen, der um Geld sein Amt erkauft habe. Immerhinsollten alle ihren Herren die schuldigen Dienste nicht versagen.Dieser Bund war also noch keineswegs eine Lossagung vomKaiser oder Reiche, sondern sollte seine Glieder nur vor neuerVergewaltigung und Beeinträchtigung ihrer bereits erlangtenFreiheit schützen. Er bildete aber in der Folge doch deneigentlichen Grundstein zur ganzen schweizerischenEidgenossenschaft. Geschlossen aber wurde dieser Bundsehr wahrscheinlich in Schwyz oder in Brunnen. An derSpitze der Bewegung standen wohl der Landammann ArnoldMeier von Silenen, der Freiherr Werner von Atting-husen, der Landammann Konrad ab Jberg und RudolfStanffacher von Steinen.

Hier der Wortlaut der im Archive zu Schwyz heute nochaufbewahrten Urkunde:

„Im Name» Gottes Amen. 1. Man sorgt für Ehrbarkeit und istaus die öffentliche Wohlfart bedacht, wenn man Bündnisse zum gebührendenBestand der Ruhe und des Friedens befestigt. Jedermann möge daher