Band 
Erster Teil. Altertum und Mittelalter.
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Hans von ©organ§ über den Kerenzerberg nach Mvllisvordringen und von dort aus die Glarner umgehen sollte.Doch die Glarner hatten sich vorgesehen und empfingen denFeind zuerst an der Letzmauer, die sie als eine Art Befestigungvor Näfels errichtet hatten. Daselbst zurückgeworfen, sam-melten sie sich am Nautik er g. Da wurden die Österreichervollends besiegt. Weesen wurde verbrannt. Dagegen bela-gerten die Eidgenossen umsonst Rapperswil.

7. Die Folgen dieser Kämpfe. Immerhin wagte Öster-reich von da an keine ernstlichen Ansprüche auf die verlorenenGebiete mehr zu erbeben. Im Gegenteil wurde schon imfolgenden Jahre (1389) ein Friede auf 7 Jahre mit Öster-reich geschlossen. Bald folgte ein solcher auf 20 und im Jahre1412 sogar auf 50 Jahre.

Durch die jüngsten Erfahrungen belehrt, schlössen jetztdie Eidgenossen (mit Solothurn) das zweite Konkordat, densogenannten Sempacherbries. Dieser aber war eigentlichnichts anderes als eine erweiterte K r i e g s o r d n u n g. Dabeiwurde zuerst die Schlachtordnung genauer bestimmt. Dannwurde verboten, im Kriege Kirchen und Kapellen zu plün-dern oder zu schänden. Ebenso sollen Fronen und Kindergeschont werden. Gewonnene Beute sollte zunächst an dieHauptleute abgeliefert und dann von diesen gleichmäßig andie Mannschaft verteilt werden. Hier der Wortlaut auch diesesBriefes, da er uns zugleich einen Einblick gewährt in dieArt und Weise der damaligen Kriegsführung überhaupt:

I. Wir, der Bürgermeister, der Rat und die Bürger insgesamt derStadt Zürich, die Schultheißen, Räte und Bürger insgesamt der StädteLuzern, Bern und Solothurn, der Ammann, der Rat und die indas Amt. Zug insgesamt gehören, die Ammänner und die Landleuteinsgesamt der drei Länder U r i, S ch w y z und N n t e r >v a l d e n, derAmmann und die Landleute insgesamt zu Glarus, verkünden allenMenschen, die diesen Brief sehen, lesen oder hören: Da wir in einemoffenen tödlichen Krieg sind gewesen mir der Herrschaft Österreich und denIhrigen von mannigfaltiger redlicher Forderung und Ansprache wegen,die gegen dieselbe Herrschaft geltend gemacht worden vor Zeiten, darumauch gefochten und angegriffen worden ist vor S e m p a ch, haben wirhierin einhelliglich um unser aller Nutz und Bedürfnis, Friede und Ge-mach willen bestimmt und angeordnet, etliche Stücklein gegen einanderfestiglich zu halten, jetzt und hernach, wie sie in diesem Brief erläutertstehen für künftige Einfälle und Übergriffe, unsere Gelübde, Bünde,Eide und Briefe, wie wir zusammen ewiglich verbunden sind, jetzt undhernach unschädlich und gänzlich nnvorgreiflich.