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Zweiter Teil. Die neuere und neueste Zeit.
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Bogengängen durfte der Handwerker, der irgend etwas zu tragen hatte,nicht gehen, damit die spazierenden Adeligen nicht belästigt wurden."

5. Die Junkergcrichtc. „Ebenso gab es erbliche Gerichtsbar-keiten, welche in den Händen von Junkern lagen. Eine solche Gerichts-herrschaft umfaßte gewöhnlich 2^-3 Dörfer. Der Gerichtsherr wohnteim Schlosse eines ehemaligen Freiherren-Geschlechtes, das durch Erbschaftauf ihn gekommen war. Die Gerichtsnnterthanen betrachteten ihn alsSchutzherrn, Richter und Meister und hatten ihm bei seinem Amtsantritt zuhuldigen. Jagd und Fischerei gehörten ihm; Schmieden und Mühlen gaber als Lehen, Waldungen und große Güter waren sein Eigentum. DieHaushaltungen leisteten Fronen, bezahlten ihm ein Fastnachtshuhn, Lehen-zinse und Steuern. Wenn jemand das Bürgerrecht kaufte, so erhielt erden dritten Teil der Einkaufstaxe. Er fertigte Käufe, Verträge undRechnungen ab; er wählte die Beamten und ließ sich von den Erkorenenbezahlen. — Zweimal jährlich hielt er im Wirtshaus oder im Amtslokaldes Schlosses Gericht und urteilte mit seinen zwölf Richtern über alleVerbrechen, Todschlag ausgenommen. Alle Gebühren und Bußen flössenihm zu. Starb der Gerichtsherr, so wurde er in der Kirche begraben;Helm und Wappen zierten seine Gruft. In allen wichtigen Dingen ent-schied der „Herr", so daß von Gemeindefrciheit nichts vorhanden war. —Auch Älöfter besaßen ähnliche Gerichtsbarkeitsrechte."

6. Das Zeitunizswesen. „Auch über die Schriften, welche unterdem Volke verbreitet wurden, wachte die Obrigkeit mit ängstlicher Sorgfalt.Von Zeit zu Zeit wurden die Buchdruckereien mit peinlicher Genauigkeituntersucht und Schriften, die gegen den Geschmack der Aristokraten gingen,verbrannt und die Verfasser bestraft. Kleinere Orte hatten gar keineZeitung, größere etwa ein Wochenblatt, welches aber nur geschäftliche An-zeigen und Berichte über Unglückssälle brachte, aber ja keine Besprechungenüber politische Dinge.

Die ganze damalige Staatsverwaltung wurde streng geheim gehalten.Die Staatsrechnung war ein Buch mit sieben Siegeln. Mit aller Strengehütete man die Archive."

7. Die Landwirtschaft. „Grund und Boden wurden so verkehrtals möglich bewirtschaftet. Die Kartoffel wollte man nur mit Wider-streben annehmen, die Wälder wurden abgeholzt, von der Pflege desObstbanms und vom Gartenbau verstund man nichts und noch vielweniger von der Wechselwirtschaft auf dem Acker, und wenn schwereZeiten kamen, wie das Jahr 1771, verhungerte man oder war zur Aus-wanderung gezwungen."

8. Das Schulwesen. Am lraurlgsten aber stand es wohl mit demSchulwesen. „Die Schulmeister auf dem Lande waren meistens invalidgewordene Söldner oder Handwerker, die irgendwo notdürftig schreiben undlesen gelernt hatten, rechnen konnten die ivenigsten. Die Schulmeistereiivnrde als Nebenberuf betrachtet. Die Schullokale waren meist niedrigeStuben mit kleinen Fenstern. Die Stube wurde oft in einem Winterzwanzigmal gewechselt. Der Schulmeister erhielt etwa einen Gulden Lohnpro Winter; im Sommer wurde keine Schule gehalten. Als Lehrmittelbrachte jeder Schüler in die Schule, was der Vater befahl, der eine dieBibel, der andere ein Gesangbuch, der dritte einen Kalender u. s. w. DasAlter für den Ein- und Austritt aus der Schule war gar nicht festgesetzt."