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Zweiter Teil. Die neuere und neueste Zeit.
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Stunde herüber und hinüber — ohne bedeutende Verluste aus beidenSeiten. Da bringt ein Bote den Befehl des Königs an die Schweizer,das Feuer einzustellen nnd sich in die Kasernen zurückzuziehen.

Es war der letzte Befehl, den Ludwig als König erteilt hat. DerKönig, dem das Schwert von Gott gegeben war, wollte kein Blut ver-gießen, und die Folge war, daß das Blut der Treuen, der Unschuldigenin Strömen floß und die Bösewichte triumphierten. Als die Schweizerin aller Ordnung das Schloß verließen nnd draußen in zwei Abteilungensich teilten, um zu ihren Kasernen zu marschieren, fiel man von allenSeiten über sie her. Die größere Abteilung wurde unterwegs von derNationalgarde nnd der Gendarmerie fast bis auf den letzten Mann nieder-gemacht. Nicht im tapfern Sturm sind die Tuilcrien genommen worden;der Untergang der tapfern Schweizer war ein Banditenstreich im Großen. *)

Noch heute erinnert an diesen Heldentod der Schweizer das Löwen-denkmal im Gletschergarten zu Luzern. Die graue Felswand ist vonSchlingpflanzen und überschattenden Bäumen nmwuchert. Ein herab-plätschernder Bergbach bildet davor einen Teich. In einer Grotte liegtder gewaltige, 8 Meter lange nnd 5 Meter hohe in die natürliche hoheSandsteinwand eingemeißelte Löwe. Von einer Lanze durchbohrt, beschützter noch sterbend mit seiner mächtigen Klaue einen Schild mit den LilienFrankreichs. Die oben in den Stein gravierte Inschrift lautet: „Helve-tiorum fidei ac virtuti“ d. i. „Der Treue und Tapferkeit der Schweizer."sVergl. „Der Löwe von Luzern" von Leo Fischer.)

12. Der Nationalkonvent (1792—1795). Endlichwurde zur Leituug der öffentlichen Angelegenheiten wiedereine neue Versammlung der Nationalkonvent (1792—1795)gewählt. Dabei wurden durch die sogenannten Septem-bermorde alle Freunde des Königtums niedergemacht, inParis allein gegen 1500, in ganz Frankreich wohl 20 000Menschen.

13. Die Hinrichtung des Königs. Folgerichtig lautetedann gleich der erste Beschluß dieses neuen Parlamentes:„Das Königtum ist abgeschafft und Frankreicheine Republik." Dann wurde dem König der Prozeßgemacht. Er wurde beschuldigt des Verrates an der Frei-heit der Nation, zum Tode verurteilt und am 21. Januar

1791 1791 hingerichtet.

„Ludwig zeigte bei der Verkündigung des Urteils volle Ruhe undFestigkeit, da er schon längst auf Mörderhände gefaßt gewesen. Erst alsder Überbringer des Urteils die Hofsnung aussprach, daß dasselbe nichtzur Vollziehung gelangen werde, weil er beim Herausgehen aus der Ver-sammlung von einer Menge Personen die Beteuerung gehört habe, daßsie den König mit Preisgebnng ihres Lebens den Henkern entreißen wür-den, wurde er unruhig und bat ihn dringend, ein solches Beginnen zuverhindern. „Ich würde es Ihnen nicht vergeben," sprach er, „wenn um

i) 3t. gall. Lesebuch, o. o. O. S. 837.