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seinen Bischof, dem als Stellvertreter Christi auf Erden diehöchste Gewalt in weltlichen wie in geistlichen Dingen ge-bühre. Kaiser und Könige betrachtete Gregor VII. nur alsseine Statthalter, die ihm unbedingten Gehorsam schuldeten,wie die Erzbischöfe und Bischöfe. Die Abhängigkeit derKirche vom Staat schien ihm eine unerträgliche Schmach;vielmehr sollte die Kirche den Staat regieren, gleich wiedie Seele den Leib. Schon als päpstlicher Ratgeber hatte-erdie Jugend Heinrichs IV. dazu benutzt, um dem Kaiser dasRecht der Besetzung des römischen Stuhls zu entreißen.
Auf sein Betreiben hatte eine Kirchenversammlung in Romfestgesetzt, daß von nun an die Kardinäle, d. h. die 1059Priester an den Hauptkirchen Roms und eine Anzahl Bischöfeaus der Umgegend der Stadt, den Papst wählen sollten.Jetzt, nachdem er selber die hohe Würde erlangt hatte,erließ er ein Gesetz, das dem Kaiser und allen weltlichenMachthabern verbot, Bischöfe zu ernennen, da dies alleinder Kirche zukomme. Und damit die Geistlichkeit nichtaus Rücksicht auf Weib und Kind eher zu den weltlichenHerrschern halte, als zum Papste, damit sie durch keineFamilienbande an ihre Heimat, an ihr Volk gefesselt sei ■und einzig auf Rom höre, erließ er die strengsten Verbotegegen die Priester ehe. Die verheirateten Priester, derenes damals noch viele gab, zwang er, ihre Frauen zu ver-stoßen. Gegen Geistliche und Weltliche, die sich seinenBefehlen nicht fügten, schleuderte er den Bannfluch, d. h.er stieß sie aus der Kirche aus. Es war das für jene Zeiteneine furchtbare Strafe. Wie ein Aussätziger sah sich derGebannte von jedermann verlassen und gemieden. Dennjeden, der mit ihm verkehrte, traf die gleiche Strafe. Und werstarb, ohne sich vom Banne gelöst zu haben, der war nach demGlauben der Zeit unrettbar der ewigen Verdammnis verfallen.
3. Heinrich IV. in Canossa (Januar 1077). — Diefrühem Kaiser hatten die Macht der Kirche selber erhöht,indem sie den Bischöfen auch weltliche Gewaltenüberdie Städte, in denen sie saßen, ja selbst über ganze Land-