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Konstanze, vermochte Neapel und Sizilien nur dadurch ihremSohne zu erhalten, daß sie den Papst als Oberlehnsherrn anerkannteund ihn zum Vormunde Friedrichs bestellte. Aber auch die übrigenFürsten Europas betrachtete Jnnocenz nur als seine Vasallen, alsStatthalter seiner „Provinzen", und forderte von ihnen unbedingtenGehorsam. Im Interdikt, dem nicht nur über einzelne Personen,sondern über ganze Städte und Länder verhängten Kirchenbann, besaßer eine furchtbare Waffe, um widerspenstige Fürsten zu demütigen.So groß war seine Gewalt über die Kirche, daß die Priester sich lieberallen Verfolgungen aussetzten, als daß sie den Befehlen des heiligenVaters nicht nachgekommen wären. Da wurden Kirchen geschlossenund die Glocken heruntergenommen; kein Gottesdienst, keine Taufen,keine Begräbnisse fanden mehr statt; die Leichen blieben unbeerdigtoder wurden wie Körper toter Tiere verscharrt. Selten ertrug einVolk dies gänzliche Verstummen der Kirche auf die Länge, und halfdies nicht, so schenkte der Papst das Land einem fremden Herrschermit dem Austrage, es zu erobern. So beugte er die Könige Frank-reichs, Spaniens und Portugals unter seinen Willen. — AlsKönig Johann von England, der Bruder des Richard Löwen-herz, mit dem Papste wegen der Wahl eines Erzbischofs in Streit gerietund Bann und Interdikt verachtete, veranlaßte Jnnocenz III. den Königvon Frankreich zu gewaltigen Rüstungen gegen ihn und brachte ihndadurch so weit, daß er sein Land in aller Form an die Kirche abtratund es knieend als Lehen aus der Hand eines päpstlichen Legaten(Gesandten) gegen die Verpflichtung zu jährlichem Tribut zurück-empfing. Freilich geriet König Johann „ohne Land" durch dieseDemütigung und seine sonstige Mißregierung in Verachtung bei seinemVolke, insbesondere bei dem Adel. Dieser erpreßte ihm 1215 einengroßen Freiheitsbrief, die berühmte Nugnu Elmrts., den Grund-stein der freiheitlichen englischen Verfassung. Der König mußte nämlichdarin versprechen, keinen Engländer willkürlich an Habe, Freiheitund Leben zu schädigen, die Freiheiten des Landes zu achten undnamentlich keine Steuern zu erheben ohne die Einwilligung derReichsversammlung, die zunächst nur aus dem Adel und der hohenGeistlichkeit bestellt wurde, zu der aber bald auch Abgeordnete aus