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V. Polens Untergang.
koepell-^sr'o, s. S. 1. v. Lmggeri, Polens Auflösung. l?c»epell, Polen um die Mitte des18. Jahrhunderts, telecvei, Geschichte Polens unter Slanislaus August. Leer, Die erste TeilungPolenS, 3 Bde. HSusser, s. S. 299. Z^del, Geschichte der Revolutionszeit von 1789—1795, 3 Bde.
1. Die Republik Polen. — In den Ebenen zu beiden Seitender Weichsel war im 10. Jahrhundert das Reich der Polen, des Haupt-stammes der Westslawen, entstanden. Im Mittelalter blühte es unterdem Hause der Piasten mächtig aus, und als diese mit Kasimir demGroßen, dem gefeiertsten polnischen Herrscher, 1370 ausstarben,unter dem litauischen Geschlechte der Jagellonen, durch welcheLitauen mit Polen verbunden wurde. Im 16. Jahrhundert erstrecktesich das Reich der Jagellonen von der Ostsee bis zum Schwarzen Meereund von der Oder bis über den Dnjepr hinaus. Auch als das Königs-haus 1572 ausstarb und der Adel es durchsetzte, daß Polen ein Wahl-reich wurde, blieb es noch ein Jahrhundert lang eine bedeutendeeuropäische Macht. Während der Thronwirren, die im Anfange des17. Jahrhunderts Rußland zerrissen, dehnte es seine Grenzen bis in dieNähe von Moskau aus. Wie der tapfere Johann Sobiesky 1683Österreich vom Untergang retten half, ist schon erzählt worden. Aber dieAnzeichen innerer Auflösung traten immer stärker hervor. Währendüberall sonst der Feudaladel von der königlichen Macht gebändigt wordenwar, gelang es jenem in Polen, diese zur völligen Ohnmacht herunter-zudrücken und die Entscheidung über das Geschick des Staates in seineVersammlungen, die sogenannten Reichstage, zu verlegen. Polenhieß trotz des Königs eine Republik. Aber nur der Adel war frei;die Masse der Bevölkerung schmachtete in härtester Leibeigenschaft,und einen Bürgerstand gab es fast gar nicht. Auch war die polnischeAristokratie von jenem großartigen Gemeinsinn weit entfernt, der z. B.die venetianische auszeichnete. Jeder einzelne Edelmann wollte sounabhängig als möglich sein, und sollte darüber das Land der Anarchieverfallen. Dies Streben gipfelte in dem sogenannten lidsruin veto,d. h. dem Recht jedes einzelnen Edelmannes, durch seine Einsprachedie Beschlüsse der ganzen Reichsversammlung ungültig zu machen.Während eines halben Jahrhunderts wurde von 30 Reichstagen nureiner nicht durch das „Veto" gesprengt. Jede Königswahl gab An-laß zu den wildesten Tumulten, bei denen Pulver und Blei nicht ge-
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