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Bilder aus der Weltgeschichte : ein Lehr- und Lesebuch für Gymnasien, Lehrerseminarien und andere höhere Schulen, sowie zum Selbstunterrichte / von Wilhelm Oechsli. 2. Bd. (zweiter Teil und dritter Teil / 1. Hälfte) Mittlere und neuere Geschichte
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zahlreiche geistliche Fürstentümer gebildet, da dieBischöse undErzbischöfe herzogliche und gräfliche Rechte über mehr oder mindergroße Gebiete erhalten hatten. Aber neben den größern Fürstentümernwaren noch eine Menge von kleinern Gebieten entstanden, indem auchdie alten karolingischen Gaugrafschasten wieder vielfach zersplittert wor-den waren. Als die Grasenwürde erblich wurde, wahrten sich die Kaiserwenigstens das Recht, einzelne Stücke des Gaues von der Gewaltdes Grafen anszunehmen und frei darüber zu verfügen. Vorallem war es die Kirche, die für ihre Besitzungen und Angehörigen nachdieser Befreiung von der gräflichen Gewalt, nach der sogen. Immuni-tät, strebte, und nicht nur die Bischöfe, auch die Abte angesehenerKlöster erhielten sie regelmäßig und wurden dadurch reichsunmittelbar.Ähnliche Vorrechte wurden den im Gau ansässigen Adeligen zuteil, diesich deshalbFreiherren" oderReichsritter" nannten oder sichsogar den Grasentitel beilegten; der alte Gaugraf hieß dann zum Unter-schied zu solchen neu entstandenen Grafen Landgraf. Neben denreichsunmittelbaren Herren gab es auch reichsunmittelbare Städte oderReichsstädte, wie sie schlechtweg genannt wurden, sei es, daß dieseaus den kaiserlichen Gütern entstanden waren, sei es, daß sie ihre bevor-zugte Stellung kaiserlichen Freibriefen verdankten; selbst kleinere Land-schaften erlangten aus diesem Wege die Reich ssreih eit", d. h. dieStellung, in welcher sie keinem Landesherr» als dem Kaiser unterworfenwaren. Nur vom Kaiser, vorn Reiche abhängig sein, hieß aber bei derSchwäche des Reichsoberhauptes so ziemlich sein eigener Herr sein. Sowaren die reichsunmittelbaren Äbte, Freiherren und Ritter selbständigekleine Monarchen, die reichsfreien Städte und Länder aber eigentlicheRepubliken, die sich selbst regierten. Ein bunteres Ländergewirre, alsjetzt die Karte Deutschlands bot, läßt sich kaum denken; da gab es Kur-fürstentümer, Herzogtümer, Mark- und Landgrasschasten, Grafschaften,Freiherrschaften, Reichsritterschaften, Erzbistümer, Bistümer, Reichs-abteien, Reichsstädte und Reichsländer, im ganzen über tausend Gebiete,alle mit besonderen Gesetzen, eigenen Gerichten, eigener Münze, eigenenZöllen, alle mit dem Anspruch, nach ihrem Ermessen Krieg zu führen,Frieden und Bündnisse zu schließen, kurz alles zu tun, was selbstherr-lichen Staaten zukommt.