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war, so war er, mit Kaiser Maximilian zu reden, dem Reiche ein „Erz-stiesvater". Er erließ 1356 eine Art Reichsverfassung, die gold eneBulle, wie sie wegen der an der Urkunde in goldenen Kapseln hängen-den Siegel genannt wurde, worin er das ausschließliche Wahlrecht dersieben Kurfürsten und alle ihre sonstigen Vorrechte zum Gesetz erhob.Im übrigen kümmerte er sich wenig um das Reich und war stets bereit,die wenigen Rechte desselben um Geld zu verschleudern, das er dann zurErweiterung seiner Hausmacht verwandte. — Aus ihn folgte sein Sohn,der trunksüchtige Wenzel (1378—1400), der nach einigen vergeblichenVersuchen, im Reiche Ordnung zu schaffen, sich gar nicht mehr außerhalbBöhmens blicken ließ und in Deutschland die Dinge gehen ließ, wie siemochten. Weniger wegen dieser Untätigkeit oder wegen seiner Laster,als aus selbstsüchtigen Gründen setzten ihn die Kurfürsten endlich ab underhoben an seiner Statt Ruprecht von der Pfalz (1400—1410),der sich vergeblich abmühte, das gesunkene kaiserliche Ansehen wiedereinigermaßen zu Ehren zu bringen. Nach Ruprechts Tode machte Wenzelwieder seine Ansprüche geltend; doch gab er sich schließlich damit zufrie-den, daß sein jüngerer Bruder Sigmund (1410—1437) den Kaiser-thron bestieg. Kaiser Sigmund war der letzte seines Geschlechts. Nachseinem Tode wählten die Kurfürsten seinen Schwiegersohn, Albrecht II.von Oesterreich (1438—1439), und als dieser schon nach einemJahre starb, dessen Vetter Friedrich III. (1440—1493), womit dieKaiserkrone wieder an die Habsburger kam, um ihnen fortan bisaus Ende des „heiligen römischen Reiches deutscher Nation" zn ver-bleiben. Freilich bedeutete sie wenig mehr als eine bloße Zierde; wenndie habsburgischeu Kaiser dennoch eine mächtige Rolle in der Weltspielten, so zogen sie ihre Kraft nicht sowohl aus dem Reiche, als ausihren Erblanden, die sie durch Heiraten und Erbschaften geschickt zu ver-mehren wußten.
6. Die Femgerichte. —Bei der heillosen Zersplitterung Deutsch-lands war es um Friede und Recht gar kläglich bestellt. UnablässigeFehden durchtobten das Reich, das Raubrittertum blühte, und der Übel-täter, der eine starke Faust hatte oder im Schirme eines Mächtigen stand,konnte nur zu oft ungestraft der Gerechtigkeit spotten. Eine Macht gabes freilich, vor der auch der Trotzigste zitterte, wenn sie ihn erreichte,
Oechsli, Bilder II lind III. I. 8