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Bilder aus der Weltgeschichte : ein Lehr- und Lesebuch für Gymnasien, Lehrerseminarien und andere höhere Schulen, sowie zum Selbstunterrichte / von Wilhelm Oechsli. 2. Bd. (zweiter Teil und dritter Teil / 1. Hälfte) Mittlere und neuere Geschichte
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das waren die Femgerichte*) in Westfalen. Hervorgegangen aus denalten gräflichen Gerichten daselbst, verwandelten sie sich im spätern Mittel-alter in heimliche Gerichte, die ihre Gewalt über ganz Deutschland er-streckten. Die Malstätten, wo sie tagten, hießenFreistühle". An derSpitze jedes Freistuhls stand einFreigras", der mitFreischössen"richtete und nach altem Herkommen denBlutbann", d. h. die Befugnisüber Tod und Leben zu richten, vom Kaiser selbst einholte. Darum be-trachteten sich diese westfälischen Gerichte als kaiserliche Gerichte, denenes zustehe, von überall her Klagen anzunehmen, wenn die gewöhnlichenGerichte dem Kläger das Recht verweigerten oder den Angeklagten nichtzu erreichen vermochten. Freischöffe konnte jeder freie Mann werden,gleichviel ob Bauer, Städter oder Edelmann. Um die Schuldigen sichererzu treffen, verstärkten sich die Femgerichte im 14. Jahrhundert durchMitglieder (Wissende") in ganz Deutschland und bildeten dadurch einenweitverzweigten Geheimbund; selbst Fürsten und Kaiser ließen sich darinaufnehmen. Die Wissenden erkannten sich an gewissen Zeichen, warenaber bei Todesstrafe verpflichtet, sie geheim zu halten. Die Femgerichtebefaßten sich nur mit todeswürdigen Vergehen. Erschien der Angeklagteauf den Vorladebrief, der gewöhnlich am Tore des Schlosses oder derStadt, wo er wohnte, angeheftet wurde, und gelang es dem Kläger, ihnzu überführen, so wurde er am nächsten Baume aufgehängt. Folgte erder Vorladung nicht, so wurde er z,verfemt", der Freigras sprach überihn die heimliche Acht,weihte seinen Hals dem Strick, seinen Leich-nam den Tieren und Vögeln in der Luft", und gebot allen Wissenden,das Urteil vollstrecken zu helfen. Gewöhnlich fand man den Verfemteneines Tages an einem Baume hängen, in dem ein Messer mit der: Buch-staben 8. 8. O. 6. stak, zum Zeichen, daß er von der Feme gerichtet sei.

7. Die Städtebünde. Wenn trotz solcher Zustände Deutsch-land nicht der ärgsten Verwilderung anheimfiel und sogar in mancherHinsicht fröhlich gedieh, so verdankte es dies der Tätigkeit einzelnertüchtiger Landesfürsten, vornehmlich aber auch seinen Städten. Überallin Europa waren die ummauerten Orte kräftig emporgediehen. Einedichte Bevölkerung hatte sich darin angehäuft, deren Hauptnahrungs-

*) Der Ursprung des WortesFeme" ist dunkel; im 13. Jahrhundert be-deutet es einfachStrafe".