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Bilder aus der Weltgeschichte : ein Lehr- und Lesebuch für Gymnasien, Lehrerseminarien und andere höhere Schulen, sowie zum Selbstunterrichte / von Wilhelm Oechsli. 2. Bd. (zweiter Teil und dritter Teil / 1. Hälfte) Mittlere und neuere Geschichte
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achtung. In Deutschland fand En esdisreputierlich", daß ein bürger-liches Kind mit dem gleichen Wasser getauft werde wie ein adliges. Zuden hohen Aemtern in Staat, Armee und Kirche war dem Nichtadligenmit wenig Ausnahmen der Weg verschlossen; denn die Fürsten, nach-dem sie den Adel unter ihren Willen gebeugt hatten, liebten es, nun-mehr auf ihn ihre Throne zu stützen. Vornehme Geburt ebnete den Wegzu allem. In Frankreich wurden Knaben von sieben Jahren zu Oberstenernannt, weil sie den Herzogstitel trugen und Geld besaßen, die Stellenzu kaufen.

3. Fesseln des Ackerbaues, des Handels und Ge-werbes. Daß unter solchen Umständen der Anbau des Landes aufniedriger Stufe stand, läßt sich begreifen. Frankreich zählte 1750 nurden vierten Teil seines Viehstandes von heute, und ein Viertel seinesfruchtbaren Bodens lag brach. Aber auch Handel und Gewerbe wurdenin ihrer Entwicklung gewaltsam gehemmt- Noch immer durfte niemandein Gewerbe betreiben, ohne einer der mittelalterlichen Zünfte anzu-gehören. Um Mitglied einer solchen zu werden, mußte man eine be-stimmte Anzahl von Jahren Lehrling und Gesell gewesen sein, danndas sogenannte Meisterstück ablegen und, was einem Armen es fast un-möglich machte, einen Beruf anzufangen, bedeutende Gebühren, zu-weilen Tausende von Franken, entrichten. In manchen Städten wurdenur derjenige in die Zunft aufgenommen, der eine Meisterswitwe odereine Meisterstochter aus derselben heiratete. So wurde selbst das Rechtzu arbeiten zum Privileg gestempelt. Die Zünfte selber lagen wiederunter einander in endlosen Streitigkeiten, weil jedes Handwerk eifer-süchtig darauf wachte, daß ein anderes verwandtes nicht in fein Gebietübergreife; so durfte z. B. der Zimmermann keinen Leim verwenden,da die Tischler sich dessen alleinigen Gebrauch vorbehielten. Mit nichtgeringeren Schwierigkeiten hatte der Handel zu kämpfen. Die Re-gierungen betrachteten sich als absolute Herren des Handels; sie konntenden Verkauf einer Ware ganz untersagen oder jederzeit dafür dasMonopol, d. i. das ausschließliche Recht beanspruchen. Häufig ge-schah es, daß ohne jede Rücksicht aus die Existenz der bisherigen Ver-käufer der Vertrieb eines Artikels plötzlich verboten und einzelnen Privat-leuten oder ganzen Gesellschaften als Monopol zugestanden wurde, sei