VII. Gefahren der Entzweiung. Tagsatznng zu Stans.
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buttern und käsen, aber weder lesen noch schreiben. Treu und geschicktverwaltete er die Ämter, die ihm seine Mitbürger auftrugen. Nichtselten schickten sie ihn als Boten an die Tagsatzungen. Trotzdem ereine Frau und 10 Kinder hatte, sehnte er sich nach der Einsamkeit, umden Rest seiner Tage Gott zu widmen. In seinem 50. Lebensjahrzog er sich nach dem Ranft in die Schlucht der Melchaa zurück undlebte hier noch 20 Jahre lang in einer engen Zelle. Das Volk ver-ehrte ihn als einen Heiligen. Mancher Trostbedürftige fand bei ihmguten Rat. Im ganzen Land achtete man auf sein Wort. Zu ihmeilte der Pfarrer von Stans, Heinrich im Grund, als er sah,ivie die Tagherren im Zorn auseinander gingen. Er vernahm dieRatschläge des weisen Klausners, kehrte spornstreichs zurück undeilte von Herberge zu Herberge. Er bat die Boten, daß sie sich nocheinmal vereinigen mochten, damit er ihnen die Worte des BrudersKlaus mitteilen könne. Sie folgten seiner Bitte und hörten ihn an.Seine Rede ging ihnen so zu Herzen, daß binnen einer Stundealler Streit geschlichtet war. Freiburg und Solothurn wurdenden 22. Dezember 1481 als vollberechtigte, mitregierende Orteaufgenommen, doch hatteir sie auf freies Bündnis- und eignes Kriegs-recht zu verzichten.
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gesetz. Sie nannten es Stanser Verkvmmnis. Es diente deralten Eidgenossenschaft lange als Grundgesetz und Bundesverfassung.In diesem Verkvmmnis gelobten alle Orte, keine Gewalttat widereinander zu üben. Wird ein Bundesglied angegriffen, so soll es mitvereinten Kräften beschirmt werden. Kein Ort soll die Angehörigeneines andern Orts zur Empörung anstiften. Wo solche ausbricht,sollen alle andern Orte der bedrohten Obrigkeit helfen, ihre Unter-tanen wieder gehorsam zu machen. „Sonderbare, gefährliche Gemeindenund Ansammlungen" hinter dem Rücken der Obrigkeit sind verboten,damit nicht Aufruhr und Unfug daraus entstehen. In Kriegszeitensoll die „kleine" Beute, die im Feld gemacht wird, nach der Kopf-zahl der Krieger verteilt werden. An der „großen" Beute aber, d. h.an eroberten Gebieten, nehmen alle Orte gleichen Anteil — Alledie ewigen Bünde, das Stanser Verkvmmnis, auch der Sempacher-und Pfaffenbrief, sollen von fünf zu fünf Jahren vor jung und altverlesen und feierlich beschworen werden.